Die Rektoren der sächsischen Hochschulen fordern Sachsens Wissenschaftsministerin Sabine von Schorlemer auf, die aus dem Studierenden-BAFöG freiwerdenden Mittel zur Verhinderung des bis 2020 vorgesehenen Stellenabbaus an den Hochschulen einzusetzen. Die Summe von jährlich etwa 57 Millionen Euro solle ab 2017 - nach dem Auslaufen der Zuschussvereinbarung und der Zielvereinbarungen - zur dauerhaften Finanzierung von Personalstellen an den Hochschulen genutzt werden.

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“Eigentlich ist das an Sachsens Hochschulen dringend benötigte Geld nun da, um den Stellenabbau und seine verheerenden Folgen zu verhindern, aber es wird nicht wie gewünscht davon Gebrauch gemacht. Wir hoffen aber, dass sich da noch etwas bewegen lässt”, sagte die LRK-Vorsitzende. Für die Qualität von Forschung und Lehre an den Hochschulen des Freistaates sei diese Frage existenziell wichtig, erklärte Schücking weiter. Nach den Plänen der Landesregierung sollen die sächsischen Hochschulen bis 2020 insgesamt 1.042 Stellen einsparen. Grundlage für diese Pläne war eine prognostizierte sinkende Zahl der Studienanfänger. Diese Prognose hat sich jedoch nicht bewahrheitet, so dass nunmehr ein dringender Personalbedarf besteht.

Die Bundesregierung hatte sich vor kurzem bereiterklärt, den Anteil, den die Länder bisher zur Finanzierung der Bundesausbildungsförderung beigetragen haben, vollständig zu übernehmen. Damit stehen den Ländern künftig jährlich 1,17 Milliarden Euro mehr zur Verfügung. Auf Sachsen entfallen davon pro Jahr mehr als 80 Millionen Euro, die zu einem Drittel (Schüler-BAFöG) ans Kultus- und zu zwei Dritteln an das Wissenschaftsministerium (Studierenden-BAFöG) gehen.

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