Das Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule hat jetzt einen Vorschlag zur Änderung der Satzung der Stadt Leipzig zur Festlegung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen vorgelegt. Die Ratsversammlung wird darüber voraussichtlich in ihrer November-Sitzung votieren. Die Satzung soll ab dem nächsten Schuljahr gelten.

Demnach werden die Grenzen der Schulbezirke im Stadtbezirk Südost für die Wilhelm-Busch-Schule, Grundschule der Stadt Leipzig (Heinrichstr. 43/45), im Stadtbezirk Ost die August-Bebel-Schule, Grundschule der Stadt Leipzig (Husemannstr. 2), im Stadtbezirk Südwest die Schule am Adler, Grundschule der Stadt Leipzig (Antonienstr. 24) und die 120. Schule, Grundschule der Stadt Leipzig (Martin-Herrmann-Str. 1) geändert.

Zur Liste der gemeinsamen Schulbezirke wird der “gemeinsame Schulbezirk Süd” mit der 3. Schule, Grundschule der Stadt Leipzig (B.-Göring-Str. 107) und der Schule Connewitz, Grundschule der Stadt Leipzig (Zwenkauer Str. 35) hinzugefügt.

Im Stadtbezirk Ost wird es aufgrund der Neuordnung zweier Wohngebiete lediglich eine Veränderung der Beschreibung der Schulbezirksgrenzen für die Ch.-Arnold-Schule, Grundschule der Stadt Leipzig, (Gaswerksweg 1) und Grundschulen aus dem gemeinsamen Schulbezirk (Theodor-Körner-Schule, Grundschule der Stadt Leipzig (Schlehenweg 32); 24. Schule, Grundschule der Stadt Leipzig (Döllingstraße 25); Brüder-Grimm-Schule, Grundschule der Stadt Leipzig (Goldsternstr. 23); Hans-Christian-Andersen-Schule, Grundschule der Stadt Leipzig (Louis-Fürnberg-Str. 2) geben. Die bisherige Straßenzuordnung bleibt davon unberührt und so erhalten, wie es in der vorangegangenen Schulbezirkssatzung festgelegt wurde.

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