Ein ganz besonderes Dokument wird zum Bachfest 2015 erstmals wieder seit über 100 Jahren der Öffentlichkeit präsentiert. Es erzählt - auch wenn es Johann Sebastian Bach nicht selbst unterschrieben hat - von seinen letzten Lebenstagen. Und das waren keine guten. Denn eigentlich hatte sich der vom Grauen Star geplagte Thomaskantor vom berühmten reisenden Augenheiler John Taylor eine Besserung versprochen.

Doch der reisende Okulist John Taylor (1703–1772) steht für jene Übergangszeit der Medizin, in der man zwar schon versuchte, den menschlichen Gebrechen mit chirurgischem Können zu Leibe zu rücken – aber die heute selbstverständliche Präzision und Hygiene noch nicht kannte. Bachs großer Zeitgenosse Händel geriet ja ebenfalls in die Hände des Wunderdoktors – büßte aber, anders als Bach, nur sein Augenlicht ein.

Bach aber starb an den Folgen des Eingriffs, der im April 1750 erfolgte. Was folgte, waren drei Monate Siechtum. Im Juli muss er so geschwächt gewesen sein, dass er keine Quittung mehr selbst unterschreiben konnte.

Das ist der Vorgang, der jetzt in der lang verschollenen Quittung “zu Bachs letzter Amtshandlung” sichtbar wird.

Es ist das einzige Dokument, das heute noch indirekt Auskunft über den Zustand Johann Sebastian Bachs nach der Augenoperation durch John Taylor, der damals am Brühl logierte, gibt. Johann Sebastian Bach muss Anfang Juli 1750 seinen jüngsten Sohn, den knapp 15-jährigen Johann Christian, beauftragt haben, die jährlich anfallende Auszahlung aus dem “Legatum Lobwasserianum” in Empfang zu nehmen und zu quittieren.

Der Umstand, dass die Unterschrift bei Empfang der Legatszahlung nicht von Bach selbst, sondern von seinem jüngsten Sohn Johann Christian geleistet wurde, deutet darauf hin, dass Bach möglicherweise damals schon außer Stande war, die Kantorenwohnung am Thomaskirchhof zu verlassen. Da die Verwaltung und Auszahlung des Lobwasserschen Kapitals durch einen Diakon der Thomaskirche erfolgt ist, hätte Bach seine Wohnung vielleicht noch nicht einmal verlassen müssen, um die Zinsgelder in Empfang zu nehmen.

Das “Legatum Lobwasserianum” geht auf eine Stiftung der frommen Leipziger Juristenwitwe Maria Lobwasser (gestorben am 28. 4. 1610) in Höhe von 1.000 Gulden zurück. Die jährlich anfallenden Zinserträge dieses Kapitals von 50 Gulden waren zur Unterstützung der Kirchen- und Schuldiener zu St. Thomas bestimmt, wobei dem Kantor, dem Konrektor und dem Tertius der Thomasschule jeweils 2 Gulden zustanden. Dies entspricht etwa der Größenordnung des durchschnittlichen Wochenlohns eines Organisten der Bach-Zeit. Die Auszahlung erfolgte auf Wunsch der Verstorbenen am Tag Mariae Verkündigung, dem 2. Juli.

Gesehen wurde die Quittung zur Auszahlung aus dem “Legatum Lobwasserianum” zuletzt 1908 bei einer Versteigerung des Leipziger Auktionshauses C. G. Boerner. Und wie so manches, was die Lebensgeschichte Johann Sebastian Bachs direkt und indirekt dokumentiert, tauchte auch ein Teil der Quittung nun wieder in einem Auktionshaus auf.

Im Dezember 2014 tauchte die untere Hälfte des Blattes (mit der Quittung von 1750) auf einer Auktion der Firma Swann’s in New York auf. Der Dokumentation war zu entnehmen, dass sich zumindest dieses Fragment vormals im Besitz der berühmten Cembalistin Wanda Landowska (1879–1959) befunden hatte.

Und wie das so ist, wenn man im Bach-Archiv so einen Fund mitbekommt: man setzt alle Hebel in Bewegung und nutzt seine Beziehungen zu Förderern und Unterstützern, um das Fundstück für das Leipziger Haus zu sichern.

Diesmal waren es drei Kuratoriumsmitglieder des Bach-Archivs Leipzig – Catherine von Fürstenberg-Dussmann, Elias N. Kulukundis und Arend Oetker – die dabei Unterstützung gaben, das Dokument wieder nach Leipzig zurückzuholen und ihm im Bach-Archiv Leipzig eine dauerhafte Bleibe zu geben.

Und weil die Bachfreunde in Leipzig eine Chance bekommen sollen, das Neuerworbne auch selbst einmal zu sehen, wird die Quittung während des Bachfestes Leipzig, das vom 12. bis 21. Juni 2015 stattfindet, in der Schatzkammer des Bach-Museums Leipzig erstmals öffentlich gezeigt.

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