Seit Freitag muss sich ein 29-jähriger Leipziger wegen schwerer räuberischer Erpressung vor dem Landgericht verantworten. Am 4. Februar verschaffte sich Stephan G. gegen 20:15 Uhr im Drogenrausch Zutritt zu einer Connewitzer Wohnung, in der sechs Freunde eine Party feierten. Nachdem dem ungebetenen Gast nichtsahnend die Tür geöffnet wurde, forderte er die Männer auf, ein Strafgeld zu zahlen.

Um seinem Wunsch Nachdruck zu verleihen, schlug er einem Gast mit der Faust ins Gesicht. Als er die Anwesenden mit einer Schnapsflasche bedrohte, gaben sie klein bei. Stephan G.s Beute: Fünfzehn Euro, ein Laptop und eine Playstation.

Neunzehn Tage später wanderte er ins Gefängnis. Auf die Beamten muss G. damals einen bemitleidenswerten Eindruck erweckt haben. Er wog bei einer Größe von ca. 1,80 m gerade einmal 52 Kilo. Ein knappes Jahr zuvor brachte er noch 92 Kilo auf die Wage. Der Gewichtsverlust ist nicht etwa Ergebnis einer radikalen Weight-Watchers-Diät, sondern seiner Drogensucht geschuldet. Mit 11 Jahren probierte er Marihuana. Mit 14 spritzte er sich das erste Mal Heroin. Später stieg er auf die Modedroge Crystal um.

Die Sucht finanzierte er sich durch Straftaten. Mit vergitterten Fenstern kennt er sich aus. Erst ein knappes Jahr vor dem Connewitzer Überfall war er in Torgau entlassen worden. Angetrieben von N-Methylamphetamin, so die chemische Bezeichnung des gefährlichen Stoffs, machte er wider besseren Wissens weiter.

Zum Prozessauftakt legte der Angeklagte ein Geständnis ab. Bereitwillig räumte er ein, im Jahr 2011 mehrere Ladensdiebstähle begangen zu haben. Mal für den Eigenbedarf, mal um sich neue Drogen kaufen zu können. Er gestand, sich in Fahrradshops drei hochwertige Bikes für Probefahrten ausgeliehen zu haben, um sie weiterzuverkaufen. Er erinnerte sich, einige Male beim Schwarzfahren erwischt worden zu sein. Nur an den Überfall in Connewitz erinnerte sich der Mann mit Revolver-Tattoo am Hals seltsamerweise nicht.

“Ich war ziemlich am Ende”, brachte er zu seiner Entschuldigung vor. “Sind sie irgendwann wieder zu sich gekommen und hatten Sachen, die ihnen nicht gehört haben”, möchte der Vorsitzende Jens Kaden wissen. G.s einfallslose Reaktion: “Nein. Weiß ich nicht.” Und reumütig schiebt er hinterher: “Wenn ich in der Wohnung war, dann tut es mir leid.” Ein Gutachter soll seine Schuldfähigkeit prüfen. Und sein Suchtverhalten beurteilen. “Er setzt auf den Maßregelvollzug”, erklärte sein Verteidiger Ingo Stolzenburg. Der Prozess wird fortgesetzt.

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