Der ehemalige Chemie-Student Sebastian T. (28) soll lebenslang hinter Gitter, weil er am 9. November 2011 seine Kommilitonin Franziska S. (25) hinterrücks mit mehreren Hammerschlägen getötet hat. Das Leipziger Landgericht folgte damit den Anträgen von Staatsanwalt Torsten Naumann und Nebenklägerin Ina-Alexandra Tust. Verteidiger Ralf Juhnke hatte auf Totschlag plädiert.

Sein Mandant nahm den Richterspruch am Mittwochvormittag konsterniert zur Kenntnis. Der junge Mann, gekleidet in Jeans und blauem Wollpulli hatte bis zuletzt gehofft, die Kammer würde die Depressionen, unter denen er seit über 17 Jahren leidet, strafmildernd berücksichtigen. Gutachter Matthias Lammel attestierte ihm jedoch volle Schuldfähigkeit. Das Gericht folgte seiner Expertise.

Der Vorsitzende Johann Jagenlauf skizzierte in seiner Urteilsbegründung, wie es zu dem grausigen Verbrechen kam. Der Tat ging eine Freundschaft voraus. Täter und Opfer lernten sich Mitte 2008 im Studentenwohnheim kennen. Ende des Jahres brach die Arabistik-Studentin den Kontakt ab. Sebastian T. kam über die Trennung nicht hinweg. Eifrig versuchte er, mit der jungen Frau wieder in Kontakt zu treten. Nachdem der Chemie-Student 2010 zwangsexmatrikuliert wurde, weil er Prüfungen nicht erfolgreich absolviert hatte, machte er sie für sein Scheitern verantwortlich.

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“Im Zuge dieser Verantwortlichmachung haben Sie zu einem nicht näher bestimmten Zeitpunkt beschlossen, Franziska S. zu töten”, resümierte Jagenlauf. Sebastian T., zwischenzeitlich nach Berlin verzogen, fuhr vergangenen November extra nach Leipzig. Nicht um Freunde zu besuchen, wie er vorgab, sondern um seiner Ex-Freundin nachzuspionieren. Zeugen sahen ihn in den Tagen vor der Tat im Umfeld des Wohnheims in Leipzig-Lößnig. Er verschaffte sich sogar einen Schlüssel zu dem Gebäude. Am 9. November überraschte er sein Opfer in der 7. Etage. Die Studentin kam aus dem Supermarkt, als er sie quasi ohne Vorwarnung mit zahlreichen Hammerschlägen niederstreckte. 18 Tage später erlag Franziska S. ihren schweren Kopfwunden.

Dass er den Hammer, wie er angab, dort rein zufällig im Treppenhaus gefunden hatte, stellte Jagenlauf gänzlich in Frage. “Es ist nicht so, dass ein solches Stück lange in einem Studentenwohnheim herumstehen würde, ohne dass sich ein Liebhaber oder Interessent findet.” Die Tat sei vielmehr bewusst geplant und durchgeführt worden. So habe T. nach dem heimtückischen Angriff das Tatwerkzeug versteckt, seine Kleidung gewechselt, Spuren beseitigt und sich nach Berlin abgesetzt.

Geradezu spöttisch Jagenlaufs Bemerkung zur Prozessstrategie des Verurteilten: “Sie wären auch wegen Mordes verurteilt worden, wenn es nur Ihre eigene Einlassung gegeben hätte.” Die Richter bejahten mit niederen Beweggründen und Heimtücke gleich zwei Mordmerkmale. Verteidiger Ralf Juhnke konnte nach Sitzungsschluss gar nicht schnell genug den verblüfften Gesichtern der zahlreich anwesenden Reporter entfliehen. Staatsanwalt Naumann hatte sogar die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. Diesem Antrag kam die Kammer nicht nach. “Sie haben vollkommen sinnlos das Leben einer Frau ausgelöscht”, fasste Jagenlauf das Ergebnis von sieben Verhandlungstagen zusammen. “Mit dieser Schuld werden Sie leben müssen.”

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