Der Schatten des Prozessbeginns gegen Lothar König ist lang. Am 19. März sollte nun die Hauptverhandlung gegen den Jenaer Pfarrer wegen angeblichen aufwieglerischen Landfriedensbruchs vor dem Amtsgericht Dresden beginnen. Sollte, denn einerseits tauchten nun neue Unregelmäßigkeiten im Ermittlungsverfahren auf und andererseits hat König mit Rechtsanwalt Johannes Eisenberg eines ganz gewiss. Einen wachen Verteidiger seiner Interessen.

Und der hat sich mal wieder gewundert. Zwei Anzeigen des Anwalts gegen teilweise bereits namentlich benannte Staatsanwälte und Kriminalisten bei der Staatsanwaltschaft Bautzen sind noch in Bearbeitung, da tauchten nun in der Ermittlungsakte gegen Lothar König neue, lose zusammengewürfelte Unterlagen und damit weitere Fragen an die Art der Arbeit der Ermittler auf.
Was Rechtsanwalt Eisenberg zu einer Nachfrage veranlasste. Denn, so schreibt der Anwalt heute: “Grund ist ein Aktenfund der Verteidigung vom 14.03.2013: Die Verteidigung hat am 14.03.2013 erstmals die Originalakten auf der Geschäftsstelle des AG Dresden einsehen können. Sie fand in der Akte ein etwa 100 Blatt starkes ungeordnetes Konvolut von Lichtbildmappen, CD-Rom mit anklagerelevanten Videomaterial und polizeilichen Auswertungsmaterialien. Dieses mit einem Gummiband zusammengehaltene Aktenbündel war weder paginiert, noch eingeheftet. Es wies keine Posteingangsvermerke vor. Die Aktenblätter sind nach Anklageerhebung entstanden, jedoch der Verteidigung bei verschiedenen Aktenübersendungen vorenthalten worden.”

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Die Verteidigung habe daraufhin den Abteilungsrichter mit diesem Aktenfund konfrontiert und ihm Gelegenheit gegeben, bis zum 18.03.2013 14:00 Uhr bei der Verteidigung eingehend dazu Stellung zu nehmen. Wissen wollte Eisenberg, wann diese Blätter von wem auf welchem Wege zur Akte gegeben wurden und warum diese nicht der Verteidigung zugänglich gemacht wurden.

Das konnte der Richter dann offenbar nicht fristgerecht beantworten. Doch er wird der Sache wohl nachgehen, nachgehen müssen. Denn nicht nur bei einem Prozess, der längst politisch aufgeladen ist, haben Verteidigung und Staatsanwaltschaft mit den gleichen Möglichkeiten ausgestattet zu argumentieren.

Der morgige Termin zur Eröffnung der Hauptverhandlung ist damit aufgehoben und es muss ein neuer gefunden werden.

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