Das Amtsgericht Leipzig hat gegen einen 28-Jährigen Haftbefehl wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erlassen. Der Leipziger hatte am Montag gegen 18:20 Uhr zwei Männer (40, 45) in der Eisenbahnstraße niedergeschossen.

“Im Ergebnis der bisherigen Ermittlungen und des sich daraus ergebenden mutmaßlichen Tathergangs hat der Beschuldigte zur Überzeugung des Gerichts den möglichen Tod der beiden Männer bei der Schussabgabe billigend in Kauf genommen”, teilte Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz mit.

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In Anbetracht der Schwere des Tatvorwurfs und der im Falle einer Verurteilung zu erwartenden mehrjährigen Freiheitsstrafe hat der Ermittlungsrichter den Haftgrund der Fluchtgefahr als gegeben angesehen.

Zudem war nach Auffassung des Gerichts der Vollzug des Haftbefehls unter Berücksichtigung von zwei weiteren Anklagen gegen den Beschuldigten auch wegen Wiederholungsgefahr anzuordnen. Beide Male legt ihm die Staatsanwaltschaft gefährliche Körperverletzung zur Last. Im Fall der Schießerei sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.

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