Regionalligist Lok Leipzig hat einen Punktsieg errungen. Nicht auf dem Platz, sondern vor Gericht. Der Berliner AK darf bis auf Weiteres nicht mehr behaupten, dass seine Vorstandsmitglieder während des Auswärtsspiels bei den Probstheidaern am 1. September rassistisch beleidigt worden seien. Das Leipziger Landgericht gab am Freitag einem Antrag der Blau-Gelben auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung statt.

Das Gericht entschied ferner, dass auch die BAK-Behauptungen, Vorstandsvertreter seien mit Bier übergossen oder von Lok-Anhängern körperlich angegriffen worden, nicht zutreffend seien. Die Berliner konnten die Kammer in einer mündlichen Verhandlung, in deren Rahmen auch Zeugen gehört wurden, nicht von der Stichhaltigkeit ihrer Vorwürfe überzeugen. Ein Video, das die strittigen Szenen auf der VIP-Tribüne zeigt, liefert ebenfalls keinerlei Anhaltspunkte für rassistische Äußerungen.

Mehr zum Thema:

1. FC Lok – Berliner AK: Ein Video und eine Strafanzeige
Bereits in der Nacht vom 4. auf den 5. September …

Lok – BAK: Lok wehrt sich gegen Vorwürfe des Berliner AK
Drei Tage nach dem Gastspiel …

Der Berliner AK hatte Leipziger Zuschauern nach dem Spiel in einer Pressemitteilung dennoch rassistische Äußerungen unterstellt. Der Lok-Vorstand wies die Anschuldigen vehement zurück. Neben der zivilrechtlichen Klage haben die Probstheidaer auch Strafanzeige wegen Verleumdung erstattet.

Der Leipziger Traditionsclub hat seit Jahren ein Problem mit Neonazis. Seit Wahl eines neuen Vorstands im vergangenen Juni bemüht sich der Club, die Rechten aus dem Stadion zu drängen. Die Bemühungen des Leipziger Klubs tragen zunehmend Früchte. Neben anderen Maßnahmen sprach der Verein einer rechten Fangruppierung im August ein Auftritts- und Erscheinungsverbot aus.

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar