Die NPD muss sich im vierten Quartal mit weniger Geld begnügen. Das Bundesverfassungsgericht wies am Montag einen Eilantrag der rechtsextremen Partei ab. Die Neonazis hatten sich gegen die Entscheidung der Bundestagsverwaltung gewandt, ihre Ansprüche aus der staatlichen Parteienfinanzierung mit Forderungen zu verrechnen, die aus einem fehlerhaften Rechenschaftsbericht resultieren.

Die Partei hatte 2007 gegenüber dem Bundestag falsche Angaben über ihre Einkünfte gemacht, um höhere Summen aus der staatlichen Teilfinanzierung zu erlangen. Die Unrichtigkeiten flogen auf. Der Bundestag verlangte neben der Erstattung der überzahlten Summe eine Strafe in Höhe des zweifachen unrichtigen Betrags. Insgesamt sollten die Partei rund 2,5 Millionen Euro überweisen.

Dagegen klagten die Rechten. Vor dem in Leipzig ansässige Bundesverwaltungsgericht erlangten sie letztinstanzlich einen Teilerfolg. Die Richter reduzierten 2012 die Forderung auf 1,27 Millionen Euro, hielten sie im Grundsatz aber für berechtigt. Die NPD, die so stark wie keine zweite Partei auf die öffentlichen Gelder angewiesen ist, legte prompt Verfassungsbeschwerde ein. Weil in Karlsruhe die Mühlen langsam malen, ist hierüber noch nicht entschieden.

Um im Bundestagswahlkampf keine Nachteile in Kauf nehmen zu müssen, erwirkten die Rechten vor dem Bundesverfassungsgericht im Mai 2013 eine einstweilige Anordnung, wonach der Bund ihnen Mitte Mai und Mitte August je rund 300.000 Euro zu zahlen hätte. Die Ansprüche der Bundestagsverwaltung blieben in dieser Summe unberücksichtigt.

Jetzt verlangte die Partei eine Verlängerung des Beschlusses, weil Karlsruhe in der Hauptsache noch nicht entschieden habe. Zwischenzeitlich hatte die NPD bei Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) ohne Erfolg die Stundung der Forderung beantragt.

#Der Parlamentschef lehnte ab. Die Neonazis zogen vor das Verwaltungsgericht Berlin mit dem Wunsch, den Präsidenten des Deutschen Bundestages unter Aufhebung seines Bescheides zu verpflichten, die Forderung bis zum 22. September, dem Tag der Bundestagswahl, zu stunden. Beide Seiten erklärten das Verfahren zum 15. Juni allerdings für erledigt.

Die Verfassungshüter wiesen denselben Antrag jetzt ab. Begründung: Die NPD habe den Instanzenweg nicht wie vorgeschrieben vollständig ausgeschöpft, obwohl ihr dies zuzumuten gewesen wäre. Infolge des Beschlusses vom 14. Mai sei ihr eine ausreichende Zeitspanne eröffnet worden, ihre Klage voranzutreiben und gegebenenfalls fachgerichtlichen Eilrechtsschutz in Bezug auf die Abschlagszahlung zum 15. November zu erwirken.

Holger Apfel und Co. müssen sich also künftig mit weniger Steurgeldern begnügen. Zumindest, bis Karlsruhe in der Hauptsache entschieden hat. Das dürfte gar nicht nach dem Geschmack des Parteichefs sein. Zwar kann Apfel seinen Lebensunterhalt von den üppigen Einkünften aus seinem Landtagsmandat bestreiten.

Allerdings war Anfang April bekannt geworden, dass die chronisch klamme Partei den Mitarbeitern ihrer Berliner Parteizentrale gekündigt hatte. Grund waren damals die ausbleibenden Zahlungen der Bundestagsverwaltung, die die Neonazis im Mai schließlich einklagten. Ein ähnliches Szenario könnte sich jetzt wiederholen.

Einen weiteren Rückschlag erlitten die Rechten, als die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien Anfang April den Webshop des parteieigenen “Deutsche Stimme Versandes” indizierte. Mittlerweile verkaufen sie unter dem Label “Deutsches Warenhaus”.

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