Die Ermittlungen gegen einen Leipziger Polizisten haben keinen Bezug zur Rockerszene. Dies teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Dem Mann wird versuchter Mord vorgeworfen, weil er während eines Festnahmeversuchs einen Verdächtigen vorsätzlich angefahren haben soll. Der Beamte bestreitet die Vorwürfe.

Der Angehörige einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) soll laut Medienberichten Ende Oktober mit einer Zivilstreife einen mutmaßlichen Drogendealer im Umfeld der Leipziger Eisenbahnstraße gerammt haben, als dieser flüchtete. Der Verdächtige konnte entkommen. Die Staatsanwaltschaft teilte am Donnerstag mit, ihr seien weder Identität noch Verletzungen bekannt.

Dennoch erließ das Amtsgericht Leipzig Haftbefehl wegen dringenden Tatverdachts. Der Polizist soll, so ein Bericht der “Dresdner Morgenpost” telefonisch mit einem Rocker aus dem Umfeld der Leipziger “Hells Angels” über den Fall geplaudert haben. In dem Gespräch, das im Rahmen eines anderen Verfahrens abgehört worden sei, habe der Beamte den vermeintlichen Dienstunfall als vorsätzlichen Angriff dargestellt.

Dieser Darstellung widersprach am Freitag die Staatsanwaltschaft. “Die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft in vorliegender Sache beruhen weder auf angeblichen Telefonaten zwischen dem beschuldigten Beamten und einem Angehörigen der sogenannten ‘Rockerszene’ noch auf Gesprächen zwischen Personen, welcher der sogenannten ‘Rockerszene zuzurechnen sind”, teilte Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz mit.

Vielmehr resultiere der Verdacht aus Abhörmaßnahmen in einem Verfahren, in das keine Rocker involviert seien. Der verdächtige Beamte zähle nicht zu den Beschuldigten dieser Ermittlungen.

“Einzelheiten zu dem anderen Verfahren und der dazugehörigen Maßnahmen können nicht mitgeteilt werden. da ansonsten die dort andauernden Ermittlungen nicht nur gefährdet sondern unmöglich gemacht werden”, erklärte Schulz.

Der BFE-Polizist ist seit Donnerstag wieder auf freiem Fuß. Das Leipziger Landgericht erkannte, anders als die Ermittler, keinen dringenden Tatverdacht und hob den Haftbefehl auf. Die Staatsanwaltschaft prüft gegenwärtig, ob sie gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberlandesgericht Dresden einlegt. Unabhängig davon dauern die Ermittlungen in der Sache an.

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Redaktion über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar