Die Leipzigerin, die aufgrund von Beziehungsproblemen versucht hat, ihren Ehemann am 30. Oktober 2011 mit einem Hammer zu erschlagen und mit einem Schnürsenkel zu erwürgen, muss viele Jahre in Haft. Das Leipziger Landgericht verurteilte Mandy J. (28) zu acht Jahren Freiheitsentzug.

Mit seinem Urteil folgte das Schwurgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Anklagevertreterin Tanja Lötschert attestierte der zierlichen Frau einen “absoluten Vernichtungswillen”. Ihr sei zugute zu halten, dass sie ihr Opfer nach der Tat in ein Krankenhaus gefahren hatte.

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Die Verteidiger Stephan Bonell und Joachim Schäfer sahen den Tötungsvorsatz nicht als erwiesen an, plädierten auf gefährliche Körperverletzung. Nach Angaben eines Rechtsmediziners hätte Ehemann Marko ebenso gut auf dem Bett gesessen haben, als Mandy ihm mit dem Schlosserhammer den ersten Schlag versetzte.

Bonell wies ebenfalls daraufhin, dass der 32-Jährige versucht habe, sich einzuschließen, bevor ihn seine Frau mit dem Schnürsenkel würgte. “Er war nicht mehr arg- und wehrlos”, so der Rechtsanwalt. Dies ist aber Voraussetzung für eine Verurteilung wegen versuchten Mordes. Bonell hielt eine Haftstrafe von fünf Jahren für angemessen. Schäfer beantragte eine Strafe unter fünf Jahren.

“Partnerschaftliche Konflikte rechtfertigen nicht, das Leben eines anderen Menschen in der Weise anzugreifen, wie sie es getan haben”, stellte der Vorsitzende Hans Jagenlauf klar. Das Gericht ist überzeugt, dass Mandy J. ihren Gatten im Schlaf, also heimtückisch angegriffen hat. Mit acht Jahren Haft blieb die Kammer am unteren Rande des Möglichen. “Sehen Sie die Strafe auch als Möglichkeit für einen Neuanfang”, gab Jagenlauf der Verurteilten auf den Weg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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