Karsten S.' Erscheinungsbild ähnelt nicht ansatzweise dem Monster, das viele junge Eltern vielleicht vor Augen haben, wenn sie an Pädophile denken. Der hagere Endvierziger mit Brille und Pferdeschwanz wirkt ausgesprochen kultiviert, wenn er mit einer Ausgabe des "Spiegel" in der Hand den Gerichtssaal betritt. Am Mittwoch kam zur Sprache, dass der mutmaßliche Pädophile einschlägig vorbestraft ist.

Seine Tat ist zweifelsfrei perfid. Der 47-Jährige baggert im Frühjahr 2011 in einem Chatroom die 13-jährige Sylvia an. Dabei gibt sich der Berliner als 17-jähriger Teenager aus. Das Mädchen vertraut ihrem heimlichen Lover. Am 1. Juni will sie den Jungen in der realen Welt kennenlernen.

Was die junge Pegauerin nicht ahnt: Der Mann, der sie in Taucha vom Bahnhof abholt und in die Wohnung einer befreundeten Familie verschleppt, ist nicht der Vater ihrer Chat-Bekanntschaft, sondern der Kerl, mit dem sie eine Online-Beziehung aufgebaut hat. Die böse Überraschung holt die Jugendliche nachts aus den Träumen. Karsten S. drückt Sylvia die Luft weg, nötigt das Mädchen zum Geschlechtsverkehr. Der Vorfall kommt erst ein halbes Jahr später ans Licht.

Zu Prozessauftakt legt der Vergewaltiger ein Geständnis ab. Am Mittwoch verliest der Vorsitzende Rüdiger Dahms Karsten S.’ Vorstrafenregister. Der Mann hat Hafterfahrung. Wegen Kreditkartenbetrügereien saß er mehrere Jahre im Gefängnis. Im Jahr 2012 folgte eine einschlägige Verurteilung. Der Berliner hatte bereits am 8. Juli 1999 die 12-jährige Corinna missbraucht. Das Mädchen ritt auf einem Pony einen Feldweg entlang.

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Karsten S. näherte sich seinem Opfer hinterrücks auf einem Fahrrad, riss es vom Rücken des Tiers. Corinna wehrte sich vergebens. Der Angreifer drückte dem Mädchen die Kehle zu, um es zum Sex zu zwingen. Im Jahr 2011 zeigte ihn eine 15-Jährige wegen Vergewaltigung an. Die beiden hatten sich im Internet kennengelernt. Das Verfahren musste eingestellt werden, weil dem Verdächtigen keine Schuld nachzuweisen war.

Anders gelagert war ein Vorfall im selben Jahr. Hier griff der Angeklagte die 25-Jährige Juliana hinterrücks an. Die Frau, die nur 1,25 m groß ist, konnte sich losreißen. Das Landgericht Potsdam verurteilte den gelernten Eisenbahner 2012 wegen der Attacken auf Corinna und Juliana zu vier Jahren Haft. In der Urteilsbegründung führte die Kammer aus, ein Geständnis des Angeklagten habe “keine ehrliche Reue” erkennen lassen Die Vorstrafe wird in das Urteil der Leipziger Richter einfließen.

Während des Angriffs fragte Juliana den Sex-Täter: “Sind Sie irre?”. Dessen Antwort: “Ja, das bin ich.”

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