Die fünf inhaftierten Manager der Infinus AG bleiben in Untersuchungshaft. Dies entschied am Mittwoch das Oberlandesgericht Dresden. Die Beschuldigten sollen mittels eines Schneeballsystems Kapitalanleger um rund 391 Millionen Euro betrogen haben.

Mit seiner Entscheidung bestätigte der 2. Strafsenat das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts gegen die fünf Manager des Dresdner Unternehmens. Zudem hat der Senat angesichts der bei einer Verurteilung drohenden Freiheitsstrafe und des aufgrund zivilrechtlicher Regressforderungen drohenden wirtschaftlichen Ruins auch den Haftgrund der Fluchtgefahr angenommen.

Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen sei angesichts der äußerst umfangreichen Ermittlungen nicht verletzt. Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar. Die nächste reguläre Haftprüfung hat in drei Monaten zu erfolgen.

Die Infinus AG ist mittlerweile insolvent. Am 6. Mai hatte das Amtsgericht Dresden auf Antrag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Insolvenzverfahren eröffnet. Zehntausende Anleger hoffen derzeit, zumindest einen Teil ihrer Einlagen zurück zu erhalten.

Die Infinus AG fungierte als Vertriebsgesellschaft für über 800 vertraglich gebundene Vermittler. Vorwiegend über diese Vermittler hatte die Gesellschaft Anlageberatung betrieben und Finanzinstrumente vermittelt. Das Kerngeschäft des Unternehmens – auch “blaue INFINUS” genannt – war der Vertrieb von Orderschuldverschreibungen, Genussrechten und Nachrangdarlehen der zum FuBus-Konzern gehörenden Gesellschaften Future Business KGaA, PROSAVUS AG und ecoConsort AG.

Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft einer Reihe von Managern des FuBus-Konzerns Betrug, Kapitalanlagebetrug und Bilanzfälschung vor. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, ist davon auszugehen, dass die Infinus AG als Vertriebsgesellschaft gegenüber den Orderschuldverschreibungsgläubigern, Genussrechtsinhabern und Nachrangdarlehensgebern auf Schadensersatz haften muss. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Bruno Kübler, spricht von möglichen Verbindlichkeiten gegenüber 40.000 Gläubigern in Höhe von bis zu 920 Millionen Euro.

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