Am Rabet wurde ein 24-Jähriger bedroht und anschließend wurde ihm sein Mops-Mischling geraubt +++ Drei rüstige Damen ließen Betrüger am Telefon abblitzen +++ In der Oelßnerstraße konnte ein Brand verhindert werden +++ Großbaustelle von Zoll kontrolliert - 27 Verdachtsfälle auf Scheinselbständigkeit.

Mops-Mischling geraubt

Auf der Gassirunde mit einem Mops-Jack-Russel-Dackelmischling und einem Leonberger stieß der 24-Jährige gestern, 21 Uhr, am Rabet auf eine größere Gruppe junger Männer, aus der zwei dem “Hundeführer” folgten. Schließlich wurde er aufgefordert, stehenzubleiben und Geld herauszugeben. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, drohte einer der beiden mit einem Messer.

Daraufhin zeigte der Angesprochene die gähnende Leere seines Portemonnaies und seiner Tasche. Diesen Umstand akzeptierend, aber sich nicht zufrieden gebend, löste einer der Männer die Leine von einem der spazieren geführten Hunde und nahm den Mops-Mischling, namens Finchen an sich. Dazu merkte der Hundedieb an, dass der Hund eine gute Alternative zum Geld sei und der 24-Jährige verschwinden solle.

Zuhause erklärte der 24-Jährige seiner Freundin dann das Fehlen von Finchen. Nach dem Geschehen hatte er die Polizei zum “Tatort” gerufen und den Hund folgendermaßen beschrieben:

– Mops-Jack-Russel-Dackelmischling
– neun Monate alt
– drei Kilogramm schwer
– max. 15 cm hoch
– cremefarbenes Fell mit dunkelbrauen Flecken am Kopf rechts,
– weiße Schwanzspitze
– die sechste Zitze fehlt rechts
– sie trug ein schwarzes Haltegeschirr mit der Aufschrift “HOTDOG”

Die Täter konnte der 24-Jährige auch beschreiben, doch diese waren bereits samt Hund verschwunden:

1. Täter:
– ca. 18 – 23 Jahre alt
– ca. 175 cm groß
– arabischen Typs
– er trug eine kurze, dunkle, enganliegende Hose und ein dunkles Poloshirt

2. Täter:
– ca. 20 – 25 Jahre alt
– ca. 170 cm groß
– kräftige Gestalt
– dunklen Vollbart
– er trug ein rotes T-Shirt und eine graue Hose.

Jetzt ermittelt die Polizei wegen Hunderaubes.

Brand verhindert

Die Polizei erhielt heute Nacht von einem 27-jährigen Hinweisgeber die telefonische Information, in die Oelßnerstraße zu kommen. Hier hatte eine unbekannte männliche Person versucht, einen Pkw-Anhänger in Brand zu setzen. Als die Beamten vor Ort eintrafen, konnte der Zeuge folgendes zu Protokoll geben: Er sah gerade aus dem Fenster. Dabei konnte er beobachten, wie eine männliche Person neben einem geparkten Pkw in der Beuthstraße gegenüber der Einmündung zur Oelßnerstraße kniete. Anschließend begab er sich zu dem dazugehörigen Anhänger. Der Mann verließ dann sehr eilig den Ort in Richtung Kieler Straße. Jetzt sah der 27-Jährige, dass etwas brannte. Er lief mit einem Eimer Wasser hinunter, löschte das Feuer und schob dabei einen Stoffrest, der auf der Anhängerkupplung lag, zur Seite. Die Beamten stellten fest, dass der Anhänger mit Holzfensterrahmen und anderem Holz beladen war. Durch das rechtzeitige Eingreifen des Hinweisgebers wurde nur eine kleine angeschmorte Stelle an einem Klebeband am Verbindungskabel zwischen Anhängerkupplung und Anhänger feststellt. Der 63-Jährige Halter des Pkw und des Anhängers wurde durch die Polizei informiert.

Zur Personenbeschreibung konnte der Hinweisgeber folgende Angaben machen:

– ca. 2 Meter groß
– hagere, schmale Gestalt
– Oberkörper frei

Schwiegersohn, Enkel und Co.

Wieder mal klingelte das Telefon und am Telefon waren der Schwiegersohn bzw. die Enkel. Was sie wollten? Natürlich Geld – fünfstellige Beträge – für den Kauf teurer Dinge, die sie sich just im Moment selbst nicht leisten könnten. Der Gedanke? Jede Oma, jeder Opa hilft seinen Liebsten. Doch machten die Anrufer ihre “Rechnung” ohne die rüstigen Damen.

1. Fall

Über die Mittagszeit klingelte gestern das Telefon bei einer älteren Dame (89) in Anger-Crottendorf. Als sie den Hörer abhob und fragte, meldete sich ein Mann und gab sich als Schwiegersohn aus. Er erklärte, dass er Geld von weit mehr als 20.000 Euro benötige. Als er merkte, dass die 89-Jährige den “Braten gerochen hatte”, reduzierte er den Betrag um einige tausend Euro. Doch ließ sich die Dame nicht beirren, so dass der Anrufer leer ausging.

2. Fall

Auch bei einer 88-Jährigen bat gestern der Anrufer um die finanzielle Zuwendung eines knapp fünfstelligen Eurobetrages. Er sprach die Dame mit Tante an und fragte, ob sie nach wie vor so verschwiegen sei, wie eh und je. Er sagte ihr, dass sie doch weit über 80 Jahre alt sein müsse, was die wachsame Dame bestätigte. Nun wagte sich der Anrufer und fragte, ob sie ihm Geld leihen könnte. Das verneinte die Frau vehement und erklärte, dass ihre finanziellen Angelegenheiten der Sohn regle. Der dreiste Anrufer ließ sich davon nicht entmutigen und gab unverschämter Weise an, dass er mit dem Sohn schon telefoniert hätte. Doch so einfach ließ sich die 88-Jährige nicht einwickeln und beendete das Telefonat.

3. Fall

Der vermeintliche Enkel rief ebenfalls gestern bei einer 70-Jährigen an und erbat dringend Geld, da er just in dem Moment beim Notar säße und eine Immobilie erwerben wolle. Er würde am Nachmittag jemanden vorbeischicken, der die Euro-Scheine abholen solle. Zu Gesprächsbeginn nutzte der Anrufer die beliebte Wortwendung: “Rate doch mal, wer dran ist?” Daraufhin meinte die Dame: “Melden Sie sich doch mal, wer dran ist!” Die Dame legte schließlich einfach auf.

In allen drei Fällen wurden die Damen angesichts der Gesprächsentwicklung stutzig, ihnen war diese Form des Erbetens von Geld als Betrugsmasche bekannt, insbesondere auch durch Rundfunk und Presse.

Autofahrer erfasste 92-Jährige

Der Fahrer (60) eines Pkw Honda befuhr gestern Nachmittag die Papiermühlstraße in Richtung Stötteritzer Straße. Unter der Eisenbahnbrücke, zwischen der Schönbach- und der Thonberger Straße, erfasste er eine Fußgängerin, die gerade die Straße überquert und den Fußweg schon fast erreicht hatte. Die Seniorin musste mit schweren Verletzungen in eine Klinik gebracht werden. Der Hondafahrer setzte seine Fahrt, ohne sich um die verletzte Frau zu kümmern, fort. Ein Zeuge (26) hatte alles beobachtet, verständigte die Polizei, verfolgte den Autofahrer, stellte ihn in der Nähe und brachte ihn zurück zur Unfallstelle.

Die Polizeibeamten waren schon an Ort und Stelle und nahmen Alkoholgeruch beim Hondafahrer wahr. Der Vortest mit dem Atemalkoholgerät ergab einen Wert von 2,7 Promille. Die Blutentnahme wurde angeordnet, der Führerschein sichergestellt.

Gegen den Leipziger wird wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und Alkoholeinfluss ermittelt.

Vom Unfallort geflüchtet

Ein Kradfahrer (44) befuhr auf seiner Honda die BAB 9 in Richtung München. Am Schkeuditzer Kreuz wollte er den Zubringer zur BAB 14 in Richtung Dresden befahren. Ein vor ihm fahrender Transporter wechselte jedoch, ohne den erforderlichen Abstand einzuhalten, vor dem Motorradfahrer in dessen Fahrspur. Dieser musste eine Gefahrenbremsung einleiten und stürzte über das Vorderrad auf die Straße. Dabei verletzte er sich schwer und musste in ein Krankenhaus gebracht werden. Der Transporterfahrer hingegen setzte seine Fahrt pflichtwidrig fort. Am Krad entstand Schaden in Höhe von ca. 2.000 Euro. Nach Zeugenhinweise ist bekannt, dass es sich bei dem Transporter um einen roten Fiat mit polnischem Kennzeichen und einer Plane mit der Aufschrift “Jana” handeln soll.

Wer hat Beobachtungen gemacht, wer kann sachdienliche Hinweise geben? Zeugen melden sich bitte an die VPI Leipzig, Schongauerstraße 13, Tel. (0341) 255-2847.

Zoll kontrolliert Großbaustelle in Leipzig – 27 Verdachtsfälle auf Scheinselbständigkeit

Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dresden kontrollierten am 12. Juni 2014 eine Großbaustelle im Leipziger Stadtteil Stötteritz. Hier entstehen ein Altenpflegeheim und Eigentumswohnungen. Die Zöllner erfassten dabei Personen- und Sozialdaten von ca. 200 Personen, die auf der Baustelle verschiedene Tätigkeiten ausführten. Unter ihnen befanden sich zahlreiche Personen ausländischer Nationalitäten.

Vier serbische Erwerbstätige, die sich illegal in Deutschland aufhalten, wurden vorläufig festgenommen und der Polizeidirektion Leipzig übergeben. Gegen vier kroatische Arbeiter leiteten die Zöllner unmittelbar vor Ort Ermittlungsverfahren ein, da die erforderlichen Arbeitserlaubnisse fehlten.

In insgesamt 27 Fällen ergab sich vor Ort der Verdacht auf Scheinselbständigkeit bei Angehörigen anderer EU-Staaten. D.h., in diesen Fällen treten die überprüften Personen als Einzelsubunternehmer auf. Allerdings liegt dabei oftmals ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis für eine Auftraggeberfirma vor.

Im Unterschied zu angestellten Beschäftigten unterliegen Selbstständige in Deutschland nicht der Sozialversicherungspflicht. Auch arbeitsrechtliche Vorschriften, wie beispielsweise branchenspezifische gesetzliche Mindestlöhne oder Arbeitsgenehmigungspflichten für ausländische Arbeitnehmer, kommen bei Selbstständigen nicht zur Anwendung. Durch die illegale Beschäftigung von Arbeitnehmern unter dem Deckmantel der Scheinselbstständigkeit schädigen die entsprechenden Unternehmer nicht nur die Sozialkassen, sondern umgehen auch Arbeitgeberpflichten wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bezahlten Urlaub. Hierdurch können sie die Preise drücken und schwächen letztlich so auch die Konkurrenzfähigkeit redlich arbeitender Betriebe.

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