Am Dienstag arbeitet das Amtsgericht die Nachwehen zweier Heimspiele von RB Leipzig auf. Ein Jena-Fan wird wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe verurteilt. Ein Hansa-Anhänger schwänzt seine Verhandlung. Die Konsequenz: Ein Strafbefehl.

Heiko B. (46) ist ein guter Bekannter der Justiz. Seit der Wende hat der stämmige Mann, der CZ Jena seit 31 Jahren hinterherreist, 18 Verurteilungen und zwei bundesweite Stadionverbote angesammelt. Meist ging es um Fußball. Oft war Alkohol im Spiel.

Am 2. Dezember 2012 spielten die Thüringer in der Regionalliga bei RB Leipzig. Lang ist es her. Heiko B. fuhr im Pulk mit der Bahn in die Messestadt. Am Bahnhof verfrachteten Polizisten die Auswärtsfans in Shuttle-Busse, die die Jena-Fans am Zentralstadion abluden. Im Eingangsbereich zum Gästeblock bemerkte der Mittvierziger, dass Polizisten einen seiner Fußballfreunde kontrollierten. Es ging um Beamtenbeleidigung.

Heiko B. bemerkte die Situation und redete auf die Ordnungshüter ein. “Lasst den laufen.” Weil Polizisten sich ungern bei der Arbeit stören lassen, sprachen sie dem stark angetrunkenen Mann einen Platzverweis aus. Der Fußballfan verhielt sich allerdings weiterhin penetrant, sodass der Tag für ihn im Polizeigewahrsam endete. Bei seiner Festnahme leistete er Widerstand.

“Im großen und ganzen stimmt der Vorwurf”, erklärt Verteidiger Andreas Wiese. Warum habe er auf die Polizisten eingewirkt, als sie die Personalien eines anderen Zuschauers notierten, möchte Amtsrichterin Gabriele Kosbab wissen. “Keine Ahnung. Vielleicht, weil ich gerade in der Nähe war”, erklärt der Angeklagte mit hilflosen Unterton. “Umsonst werden die Beamten das nicht machen”, erwidert die Vorsitzende.

Die Richterin verurteilt Heiko B. zu fünfzig Tagessätzen von je 15 Euro. “Es fällt mir schwer zu glauben, dass es heute das letzte Mal war”, meint Kosbab. “Sie wollten Bambule machen.” Zu Gunsten des Angeklagten würden neben seiner verminderten Schuldfähigkeit seine geregelten Lebensverhältnisse sprechen. “Sie stehen ganz scharf an der Kante zur Freiheitsstrafe”, mahnt die Richterin. Das Urteil ist rechtskräftig.

Gefängnis steht für Julian U. (19) eigentlich nicht zur Debatte. Trotzdem ist der Anhänger von Hansa Rostock am Vormittag den schwedischen Gardinen ganz nah. Grund: Er ist nicht zu seinem Prozess erschienen. Die Staatsanwaltschaft legt dem jungen Mann zur Last, sich nach dem Hansa-Spiel am 26. Oktober bei RB Leipzig vermummt in einer Gruppe Fußballfans aufgehalten zu haben. Das ist nach dem Versammlungsgesetz strafbar.

Als Julian U. eine Viertelstunde nach Prozessbeginn immer noch unentschuldigt fehlt, entscheidet sich Richterin Irmgard Seitz gegen den Haftbefehl. Stattdessen erlässt die Vorsitzende einen Strafbefehl. Der Angeklagte soll 30 Tagessätze von je 10 Euro entrichten. Gegen die Entscheidung kann der Hansa-Fan Widerspruch einlegen. Dann müsste ein neuer Termin zur Hauptverhandlung anberaumt werden.

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