Spannende Entwicklung im Prozess um zwei Brandstiftungen in Wurzen. Am Dienstag belastete die Cousine des Angeklagten ihren Verwandten schwer. Ganz nebenbei lieferte die 18-Jährige der Staatsanwaltschaft ihren bisher nicht strafrechtlich belangten Lebensgefährten ans Messer.

Tobias L. soll im April 2013 in der sächsischen Gemeinde eine Gartenlaube und ein Auto in Brand gesteckt haben. Der Schaden geht in die Zehntausende. Bei Prozessauftakt stritt der 21-Jährige jegliche Verantwortung ab. Weil sich an den Tatorten keine Spuren fanden, die auf den Täter hinweisen könnten, ist das Jugendschöffengericht auf die Aussagen von Zeugen angewiesen.

Fest steht, dass der Arbeitslose zu jener Zeit häufig mit Cousine Mareike L., Tante Bettina S. und Patrick G. herumgetrieben hat. Patrick ist der Vater von Mareikes Kindern. Umso überraschender, dass die beleibte junge Dame den 22-Jährigen bezichtigte, die Gartenlaube mit Tobias gemeinsam angezündet zu haben. Ihre Mutter Bettina habe die jungen Männer hierzu angestiftet. Grund waren offenbar innerfamiliäre Animositäten. Patrick G. soll auch an dem Einbruch in einen Wurzner Kiosk beteiligt gewesen sein, den die Staatsanwaltschaft Tobias vorwirft.

Mehr zum Thema:

Wurzner Parkhaus-Brand: Dubiose Zeugin stiftet Verwirrung
Auto angezündet, Gartenlaube abgefackelt …

Auto und Gartenlaube angezündet: Heiteres Familientreffen vor dem Schöffengericht
Seit Montag muss sich Tobias L. …

Der Familienvater verweigerte heute mehr oder weniger die Aussage, um sich nicht selbst zu belasten. Auf ihn kommt wohl oder übel ein Ermittlungsverfahren zu. Für Staatsanwalt Michael Höhle ist der Fall klar. Mareikes Aussage sei glaubwürdig. Der vielfach vorbestrafte Angeklagte, der zurzeit eine eineinhalbjährige Jugendstrafe absitzt, soll unter Einbeziehung dieser Verurteilung 2 Jahre und 10 Monate hinter Schloss und Riegel.

“Wir können hier keinen Tatnachweis führen”, resümierte Verteidiger Matthias Luderer. Sein Mandant sei allenfalls wegen einer mitangeklagten Sachbeschädigung an einer Signalanlage in Bennewitz zu einem Jahr und zehn Monaten zu verurteilen.

Das Urteil wird am 16. Oktober erwartet.

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar