Außer Spesen nichts gewesen. Der Prozess gegen die sechs Türsteher, die am 8. März 2008 gegen 2:40 Uhr mit Eisenstangen, Stöcken und einem Baseballschläger die Diskothek "Schauhaus" gestürmt haben sollen, ist am Montag mit Freisprüchen zu Ende gegangen. Die Staatsanwaltschaft hatte den Männern gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.

Der Freispruch hatte sich früh abgezeichnet. Viele Tatzeugen wussten nichts Erhellendes zu berichten. Der Zeitablauf von gut sechseinhalb Jahren ist lang. Die Angehörigen der Gang um den Armenier Artur T., die vor Gericht erschienen, hielten sich an die Omerta des Schweigens.

Das Rechtssystem machte es ihnen in diesem Fall denkbar einfach. Denn die “Opfer” des Schauhaus-Angriffs, bei dem einer der angeklagten Türsteher eine lebensbedrohliche Stichverletzung erlitt, müssen sich im Gerichtssaal nicht selbst belasten. Da die Staatsanwaltschaft die Beteiligten separat wegen schweren Landfriedensbruchs verfolgt, beriefen sich diese vor dem Landgericht auf ihr Recht, das Zeugnis zu verweigern.

Trotz der Freisprüche wirft der Prozess auf die involvierten Sicherheitsunternehmen “Black Rainbow Security” und “L.E. Security” kein gutes Licht. Mit dem langjährigen Neonazi Riccardo S. (45) saß ein Wachmann auf der Anklagebank, der schon 2008 nach menschlichem Ermessen nicht für eine Tätigkeit in der sensiblen Sicherheitsbranche geeignet gewesen sein dürfte.

Die Schlägerei im “Schauhaus” war der Auftakt einer Nacht, die als Höhepunkt des sogenannten “Disko-Kriegs” betrachtet wird. Während die Polizei hilflos wirkte, zog die Migranten-Clique um Artur T. randalierend durch die Innenstadt. Im Barfußgässchen wurde schließlich ein offenbar unbeteiligter Russlanddeutscher (28) erschossen. Der Mord ist bis heute nicht aufgeklärt.

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar