Freisprüche im Prozess um die "Herrenlosen Grundstücke". Das Landgericht Leipzig sah es am Mittwoch nicht als erwiesen an, dass drei frühere Mitarbeiter des Rechtsamts sowie eine Rechtsanwältin vorsätzlich Fehler zu Lasten von Grundstückseigentümern und der Stadt begangen haben.

Den Angeklagten sei nicht nachweisbar, vorsätzlich gehandelt zu haben. Ohne Vorsatz ist der Tatbestand der Untreue allerdings nicht zu erfüllen. Die fahrlässige Untreue kennt das Strafgesetzbuch nicht. Die Freisprüche gegen drei Mitarbeiter des Rechtsamts, unter ihnen die frühere Amtsleiterin Gesa D., und eine Rechtsanwältin, waren deshalb folgerichtig.

Die Hauptverantwortung für den Skandal um die Bestellung von gesetzlichen Vertretern für verwaiste Grundstücke, deren Erben der Stadt bekannt waren, oder die mit einfachen Mitteln recherchierbar gewesen wären, fällt auf die Schultern der verstorbenen Amtsleiterin Heide Boysen-Tilly.

“Die betroffenen Grundstückseigentümer mögen die Entscheidung des Landgerichts Leipzig nicht als gerecht empfinden, doch um Gerechtigkeit für ihr persönliches Schicksal ging es im Strafprozess auch nicht. Zu klären war die strafrechtliche Beurteilung der mit den Vorgängen um die sogenannten Herrenlosen Grundstücke in der Vergangenheit betrauten Mitarbeiter”, stellt der Leipziger FDP-Stadtrat René Hobusch klar. Der Kenner des örtlichen Immobilienmarkts hatte den Prozess im Gericht verfolgt.

“Zu meinem Erschüttern hat der Strafprozess hervorgebracht, dass in einem noch viel stärkeren Maße als bisher befürchtet, seit Anfang der 90er Jahre bis Mitte 2007 Chaos im Rechtsamt geherrscht hat”, so Hobusch. “Insofern saßen mit den drei Verwaltungsangestellten die falschen Angeklagten vor Gericht. Aber auch dies in einem förmlichen Verfahren festzustellen und dann fair zu urteilen, ist Ausdruck der Stärke unseres Rechtsstaates. Der Umgang mit den Eigentümern Herrenloser Grundstücke war dagegen ein eklatanter Bruch rechtsstaatlicher Prinzipien.”

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