Urteil im Prozess um die Ermordung von Jasmin K. (19). Sebastian S. (24) muss für lange Zeit hinter Gitter. Die Schwurgerichtskammer verurteilte den jungen Mann aus Hopfgarten (LK Leipzig) wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, verzichtete allerdings auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

An der Schuld des Angeklagten bestanden für die Richter keine Zweifel. Die Beweislage war erdrückend. Sebastian S. hatte bereits im Juli gestanden, die Frohburgerin am 7. Juni 2014 auf dem Heimweg von einem Disko-Besuch überwältigt, missbraucht und schließlich in der Wohnung seiner Mutter erdrosselt zu haben.

Das Landgericht geht davon aus, dass Jasmin zum Zeitpunkt der Vergewaltigung bereits ihren schweren Kopfverletzungen erlegen war. Auch deshalb folgten die Richter nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Dies hätte bedeutet, dass S. nicht nach 15 Jahren auf Bewährung aus der Haft entlassen werden kann.

Ein Psychiater hielt den Mörder für voll schuldfähig. Verteidiger Rainer Wittner hatte mit Verweis auf S.’ komplizierte familiäre Verhältnisse “unterhalb von lebenslänglich” beantragt. Sein Mandant nutzte die letzten Worte, um eine Revision auszuschließen: “Ich werde jede Entscheidung des Gerichts annehmen.” Jasmins Eltern, die den Prozess als Nebenkläger begleiteten, kündigten indes an, eine Revision prüfen zu wollen.

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