Bereits im August 2017 berichteten LEIPZIGER ZEITUNG und L-IZ.de intensiv über die Abhörmaßnahmen, mindestens vier Observationen und Überwachungen durch die Staatsanwaltschaft Dresden, dem OAZ und dem Staatsschutz im Leipziger Raum. Kern- und Zielpunkt des intensiven Lauschangriffs mittels Telefonmitschnitten, Gesprächsprotokollen und dem Einsatz eines IMSI-Catchers: die Kreise rings um den Sportclub BSG Chemie bis in den Vorstand hinein. Bislang dachte man, die Ermittlungen seien beendet. Doch seit 2015 läuft längst ein paralleles Verfahren. Bis heute.

Schon im August 2017 war klar (siehe Teil 1), dass dabei auch verschiedenste Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte, Journalisten und Ärzte einfach mit abgehört, alles protokolliert und mindestens zwei Jahre rechtswidrig gespeichert wurde. Seit heute steht fest: Die Abhöraktionen in Leipzig haben nicht, wie angenommen, im Oktober 2016 geendet.Bereits am 3. August 2015 wurden ein weiteres Verfahren nach Paragraph 129 und damit neue Überwachungsmaßnahmen eingeleitet. Es wird also bis heute weiter mitgehört, wenn Leipziger telefonieren.

Das Strohfeuer der Empörung und ein weiteres Verfahren

Während seit der Veröffentlichung der L-IZ.de am 9. Oktober auch eine breitere Öffentlichkeit die ständig steigende Anzahl der mal eben mitbelauschten Journalisten bis hin zum „Spiegel“ wahrnimmt und sich neben allen deutschlandweiten Medien auch der Deutsche Journalistenverband Sachsen mit einer Protestnote zu Wort meldete, gibt es längst einen weiteren Fall von Überwachungsfreude seitens der Staatsanwaltschaft Dresden in Leipzig.

Da man im ersten 129er-Verfahren (Aktenzeichen 371 Js 98/15) seit dem 6. Dezember 2013 nicht nur nichts fand, sondern weitab vom Ursprungsgrund einer Schlägerei auf dem „AGRA“-Gelände während des Impericon-Festivals letztlich in BSG-Gefilde geraten war, hatte die Dresdner Staatsanwaltschaft am 3. August 2017 ein gesondertes Verfahren quasi vorsorglich ausgelagert. Dieses richtete sich erneut gegen das Umfeld der BSG Chemie, namentlich gegen die Fangruppierung „Ultra Youth“.

Im Grund also wieder gegen die BSG Chemie und damit offenbar gegen alle, die ebenso mit ins Netz gehen. So entging man der Einstellung der Überwachungsmaßnahmen, auch wenn das erste, wie im Oktober 2016 geschehen, als unbegründet beendet würde.

Für diese Auslagerung nutzte man die mutmaßlich unrechtmäßig erworbenen Kenntnisse aus der ersten Überwachungsorgie, um ein neues Verfahren zu konstruieren. Parallel dazu ließ man rechte Schläger seit Mai 2014 aus dem Lok-Umfeld laufen, um die Überwachung der vermeintlich linken BSG Chemie-Kreise nicht zu gefährden. (dazu lesen Sie in der neuen LEIPZIGER ZEITUNG am 20. Oktober 2017).

Aufschluss gibt der Aktenvermerk (liegt der Red. vor), verfasst vom Leipziger Staatsanwalt Ulrich Jakob, der im Namen der Generalstaatsanwaltschaft am 18. Oktober 2016 schreibt: „Im Hinblick auf die im Rahmen der Ermittlungen gewonnenen Erkenntnisse, die einen Anfangsverdacht gegen einzelne der im hiesigen Verfahren (gemeint das erste Überwachungsverfahren, d. Red.) Beschuldigten u.a. wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung im Umfeld der Fangruppierung „Ultra Youth“ der BSG Chemie Leipzig begründeten, wurde durch die Staatsanwaltschaft Dresden mit Verfügung vom 03.08.2015 ein gesondertes Ermittlungsverfahren eingeleitet. Jenes Verfahren wird gesondert behandelt.“

Mit welchen Mitteln dieses Verfahren betrieben wird, schrieb er nicht. Es war eine weitere Abhöraktion.

Nun liegt einem Beschuldigten aufgrund eines anwaltlichen Auskunftsersuchens zu den über seinen Mandanten laufenden Verfahren nach zwei Monaten Wartezeit ein weiteres Aktenzeichen vor. Unter diesem ist er wieder Beschuldigter, eine „kriminelle Vereinigung“ gegründet zu haben. Erneut laufen also bis heute Überwachungsmaßnahmen gegen ihn und weitere Personen aus dem Umfeld der BSG Chemie Leipzig und – bedenkt man die bisherige Praxis aus illegalen Protokollierungen und falschen Annahmen der Ermittler – womöglich erneut weit darüber hinaus.

In Anbetracht der bisherigen Erkenntnisse zum ersten Überwachungs-Skandal dürften wohl auch in diesem seit 2015 eingeleiteten Verfahren erneut Rechtsanwälte, Journalisten und andere Berufsgeheimnisträger mit abgehört und die Mitschnitte bis heute protokolliert werden.

Seit dieser aktuellen Auskunft stehen die Ermittlungsbehörden vor zwei Alternativen: das Verfahren schnell einstellen. Oder bei den (erneut) Beschuldigten Razzien veranstalten. Haben die Ermittler also (erwartungsgemäß) keine Anhaltspunkte für Hausdurchsuchungen in Leipzig in den nächsten Tagen, hat sich die Serie aus Steuergeldverschwendung und politisch motivierter Überwachung auch in diesem Verfahren einfach nur fortgesetzt.

Und ein weiteres Verfahren voller Spitzelei endet im Nichts.

Medial in Leipzig das, was zu erwarten war

LVZ-Chefredakteur Jan Emendörfer äußerte auf LVZ-Online zum Vorgang im Sommer 2017: „Wenn es so gewesen sein sollte, dass unser Reporter im Zuge der Ermittlungen mit abgehört worden ist, wäre das ein unerhörter Vorgang, der ein schlechtes Licht auf die Pressefreiheit wirft. Wir sind gespannt, was die Prüfungen der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft ergeben.“

Es war halt so. Doch selbst da erhofft sich die LVZ also Aufklärung von eben jenen Leuten, die den Vorgang im Zweifel mit zu verantworten haben. In der Sache ist sie noch immer vollkommen ahnungslos. Und der abgehörte Kollege selbst ist am Peterssteinweg thematisch kaltgestellt. Er ist ein langjähriges BSG Chemie Leipzig – Vereinsmitglied. Offenbar längst ein Makel in Sachsen und bei der LVZ.

Nun reißt man wieder kurz die Klappe auf, will aber die eingefahrenen Wege noch immer nicht verlassen.

Sachsens Justizminister schweigt

Parallel zu diesen Erkenntnissen bahnt sich längst ein politisches Problem an. Trotz mehrmaliger Gesprächsanfragen der L-IZ.de bereits im Juli 2017 möchte sich Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) nicht zur Arbeit seiner Staatsanwälte äußern oder Stellung beziehen. Der Pressesprecher im Justizministerium verwies auf die Generalstaatsanwaltschaft und wollte sich ebenfalls nicht äußern. Das Angebot eines informellen Gespräches lehnte Gemkows Leipziger Büroleiter Sebastian Schaar ebenfalls unter Verweis auf die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden ab.

Und die Generalstaatsanwaltschaft schafft es offensichtlich bis heute nicht einmal, wenigstens die Anzahl, den Umfang und die Menge der illegal gespeicherten Telefonate zu benennen und muss ständig nachbessern. Auf Nachfragen hin gibt es stets die Auskunft, nun erst einmal erneut die unzähligen Akten sichten zu müssen. Jedes Mal aufs Neue, während die sächsische CDU einen Untersuchungsausschuss zum Thema bereits ablehnte.

Offenbar ist Gemkow nicht zuständig, wenn Journalisten und Rechtsanwälte in Sachsen illegal abgehört werden. Nach der Erkenntnis, dass es Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) schon länger nicht mehr zu interessieren scheint, was seine Polizeibeamten bei diesen Ermittlungen oder anderswo so (außerhalb der medial massiv verbreiteten Abschiebezahlen in Sachsen) veranstalten, ein weiterer Baustein bei der Frage: Geht so sächsisch?

Entweder werden also ab dem 12. Oktober 2017 in Leipzig Mitglieder einer “kriminellen Vereinigung” in Leipzig verhaftet. Oder die Fragen werden immer mehr. Der abgehörte Kollege unserer Zeitung jedenfalls hat längst Akteneinsicht in die Unterlagen aus dem ersten Verfahren verlangt und wird derzeit noch vertröstet. Die ersten Beschuldigten klagen nun gegen den Freistaat Sachsen. Unter anderem wegen der Rechtswidrigkeit der Überwachungen gegen sie.

Ein Gespräch zum Thema Überwachung (Originalartikel auf L-IZ.de hier)

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