Die SPD Leipzig unterstützt die Forderung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege nach einer Erhöhung der Pauschale für die Kindertagesstätten in Sachsen. Ein entsprechender Antrag wurde auf dem Stadtparteitag der SPD Leipzig am 3. März beschlossen.

“Seit 2005 haben sich die Ausgaben der Stadt Leipzig für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen um zirka 53 Millionen Euro auf fast 107 Millionen Euro im Jahr 2012 erhöht. Dies entspricht fast einer Verdopplung der Ausgaben. Die Zahl der in Kindertagesstätten angemeldeten Kinder ist von 25.374 auf 38.898 gestiegen. Bei der Bewältigung dieser Aufgabe wird Leipzig, neben anderen sächsischen Kommunen, alleine gelassen”, stellt Christopher Zenker, stellvertretender Vorsitzender der SPD Leipzig, fest.

Die letzte Erhöhung der sogenannten KiTa-Pauschale fand 2005 unter der schwarz-roten Landesregierung statt. Seitdem müssen Steigerungen bei den Betriebskosten ausschließlich von den Kommunen und den Eltern getragen werden. Darüber hinaus wurden die Kommunen zusätzlich durch die Abschaffung des kostenlosen Vorschuljahrs im Jahr 2011 belastet, da sie seitdem wieder die Kosten für ermäßigte und kostenlose Plätze übernehmen muss.

“Für Leipzig bedeutet das Mehrausgaben von 2,3 Millionen Euro jährlich”, so Zenker. “Zudem werden die seit dem Jahr 2009 zur Verfügung gestellten Bundesmittel zur Finanzierung der Betriebsausgaben für die Betreuung von Kindern bis zum 3. Lebensjahr nicht an die Kommunen weitergereicht. Leipzig würden im Jahr 2012 etwa 2,75 Millionen Euro von diesen Mitteln zustehen. So wird auf Kosten der Kommunen der sächsische Haushalt saniert.”

Vor diesem Hintergrund hat die SPD Leipzig auf ihrem Parteitag am 3. März einen Antrag beschlossen, der das Ziel verfolgt, die Situation für Eltern und Kommunen zu verbessern und den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen zu forcieren.

“Die SPD Leipzig fordert, dass die KiTa-Pauschale entsprechend der prozentualen Erhöhung der Betriebskosten seit 2005 angehoben wird. Um einen Automatismus zu erreichen, muss die KiTa-Pauschale zukünftig jährlich an die tatsächliche Entwicklung der Betriebskosten angepasst werden”, meint Zenker. “Abschließend müssen die Mittel, die der Bund zur Finanzierung der Betriebskosten für die Betreuung von Kindern bis zum 3. Lebensjahr bereitstellt, an die Kommunen weitergereicht werden.”

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