Der Zusammenhang von Nichtverbreitung von Kernwaffen und Abrüstung ist im NATO-Bündnis noch nicht überall verstanden worden, moniert der Abrüstungsexperte Wolfgang Richter im dritten Teil des L-IZ-Interviews. US-Präsident Barack Obama hingegen habe ein Angebot zu einem umfassenden, rechtsverbindlichen Abrüstungsprozess unterbreitet.

Wie bewerten Sie das deutsche Engagement bei der nuklearen Abrüstung?

Auf der globalen Bühne drängt Deutschland nachdrücklich auf weitere Fortschritte bei der Abrüstung und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen. In den Verhandlungen mit dem Iran, das im Verdacht eines nuklearen Waffenprogramms steht, spielt Deutschland zusammen mit den ständigen Mitgliedern des VN-Sicherheitsrates im Format “E 3 plus 3” (drei EU-Staaten mit Großbritannien und Frankreich plus USA, Russland und China) eine wichtige Rolle. Es geht darum, einen Ausbruch aus dem Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV) zu verhindern und eine friedliche Entwicklung des iranischen Atomprogramms sicherzustellen.

Für die Abrüstung der nuklearen Arsenale tragen naturgemäß die Nuklearmächte die Hauptverantwortung. Hier ist mit dem New START-Abkommen zwischen den USA und Russland, das Anfang des Jahres in Kraft getreten ist, ein wichtiger Schritt vorwärts gelungen. Seine Bedeutung liegt nicht nur im Detail, das heißt der Festlegung neuer Obergrenzen für Trägersysteme und Sprengköpfe in operativer Verwendung; bedeutsam ist vor allem, dass Präsident Obama einen umfassenden, rechtsverbindlichen Abrüstungsprozess wieder aufgenommen und den konzeptionellen Zusammenhang zwischen Abrüstung und Nichtverbreitung aufgegriffen hat.

Dies entspricht der Auffassung Deutschlands, das sich auch im Bündnis für deutliche Abrüstungssignale einsetzt. Denn alle Mitglieder der NATO, die sich als nukleares Bündnis versteht und die Nichtverbreitung als ein strategisches Ziel definiert hat, sind von der globalen Diskussion über nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung unmittelbar betroffen und gefordert.

Wird diese Sicht von allen NATO-Partnern geteilt?

Der Zusammenhang von Nichtverbreitung und Abrüstung ist im Bündnis noch nicht überall verstanden oder anerkannt worden: Das im November 2010 in Lissabon vereinbarte strategische Konzept ist hier meines Erachtens unzureichend. Es reflektiert nicht, dass die blockfreien Staaten, die die Mehrheit in den Vereinten Nationen bilden, nicht mehr bereit sind, den lange Zeit gerade von westlichen Nuklearmächten postulierten Vorrang der nuklearen Nichtverbreitung vor der nuklearen Abrüstung hinzunehmen.

Insbesondere seit dem Ende des Kalten Krieges akzeptieren sie nicht mehr eine auf Nuklearwaffen abgestützte privilegierte Sicherheit und dauerhafte machtpolitische Dominanz der Nuklearwaffenstaaten. Sie haben in den NVV-Überprüfungskonferenzen und in der ständigen Abrüstungskonferenz in Genf deutlich gemacht, dass das Ziel der Nichtverbreitung an die gleichzeitige Erfüllung der Abrüstungsverpflichtung geknüpft ist.
Welche Schlussfolgerung sollte die NATO daraus ziehen?

Für die Bündnispartner stellt sich nun die Aufgabe, die nuklearen Konzepte der NATO auf militärische Relevanz und politische Schlüssigkeit zu überprüfen. Soll die westliche Nichtverbreitungspolitik global glaubwürdig bleiben, so müssen sie ein deutliches Zeichen setzen, dass sie auch als Bündnis Präsident Obamas Vision einer nuklearwaffenfreien Welt unterstützen und bereit sind, durch einen eigenen Beitrag die nukleare Abrüstung zu fördern.

Deutschland hat mit dieser Zielsetzung im Bündnis die Initiative ergriffen. Im Visier der Überlegungen stehen dabei die Stationierung von amerikanischen “sub-strategischen” Nuklearwaffen in fünf europäischen Bündnisstaaten sowie das Konzept der so genannten “nuklearen Teilhabe” von vier dieser Staaten, unter ihnen auch Deutschland, zumal sie sich als “nicht-nukleare Staaten” im Sinne des Nichtverbreitungsvertrags verstehen.

Was sollten die NATO-Partner folglich tun?

Man wird also den politischen und militärischen Wert dieser Konzepte bewerten und das nukleare Dispositiv mit dem konventionellen harmonisieren müssen, das sich der realen Lage entsprechend nicht mehr auf die klassische Bedrohung und die konventionelle Feldschlacht in Europa konzentriert. Man wird erwägen müssen, ob eine bipolare Begründung für die Präsenz einiger Dutzend nuklearer Schwerkraftbomben 20 Jahre nach dem Zusammenbruch des Warschauer Pakts und der Sowjetunion noch trägt und mit der postulierten strategischen Kooperation mit Russland vereinbar ist. Man wird bewerten müssen, ob angesichts der auf absehbare Zeit weiter bestehenden strategischen Abschreckung eine “Rückversicherung gegen Restrisiken” auf überkommenen substrategischen Kernwaffen und Konzepten des Kalten Krieges beruhen muss, die damals eine – nun überwundene – Glaubwürdigkeitslücke in der nuklearen Abschreckungslogik schließen sollten.

Vor allem wird man eine strategische Zielabwägung vornehmen und entscheiden müssen, ob eine militärisch fragwürdige und politisch widersprüchliche Variante der “Rückversicherung” gegen ein unwahrscheinliches Restrisiko die Gefährdung des prioritären strategischen Ziels der Nichtverbreitung rechtfertigt: Das Bündnis hat in seinem jüngsten strategischen Konzept zu Recht die Notwendigkeit der globalen Kooperation in den Vordergrund gerückt; es wird jedoch an globaler Glaubwürdigkeit verlieren, wenn es versucht, die blockfreien Staaten von der abnehmenden Bedeutung der Rolle von Nuklearwaffen für ihre Sicherheit zu überzeugen, während es gleichzeitig deren strategische Bedeutung für die Sicherheit des Bündnisses aufwertet.

Deutschland sollte diesen Zusammenhang einer in sich schlüssigen Strategie argumentativ untermauern, aber nicht mit dem deutschen Wohlbefinden hinsichtlich der Restpräsenz von ein bis zwei Dutzend nuklearen Flugzeugbomben in Deutschland argumentieren. Letzteres würde nur den lauter werdenden Zweifeln an der deutschen Bündnissolidarität Nahrung geben.

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