Nicht nur Luan Zejneli, sondern auch der Rest seiner in Leipzig verbliebenen Familie darf in Deutschland bleiben. Die sächsische Härtefallkommission, ein Gerichtsurteil und die erfolgreiche Suche nach Ausbildungsplätzen haben das in den vergangenen zweieinhalb Jahren ermöglicht. Der Sächsische Flüchtlingsrat zieht ein entsprechend freudiges Fazit – mit einer Einschränkung: Ein Familienmitglied hatte Deutschland im vergangenen Jahr mehr oder weniger freiwillig verlassen.

Hekuran, der jüngere Bruder von Luan Zejneli, hat in Deutschland eine Ausbildungsduldung erhalten. Das teilte der Sächsische Flüchtlingsrat (SFR) am Mittwoch, den 20. November, mit. Diese Duldung erlaubt es Hekuran Zejneli, mindestens bis zum Ende seiner Ausbildung in Deutschland zu bleiben.

Im August dieses Jahres war er ohne Schulabschluss volljährig geworden. Dadurch drohte ihm die Abschiebung in den Kosovo. Wie der SFR mitteilt, konnte Hekuran Zejneli allerdings schnell einen Ausbildungsplatz als Gebäudereiniger finden. Der Großteil der Familie hat nun eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.

Petition für Luan

Im Februar 2017 war es zunächst Luan Zejneli, dem eine Abschiebung aus Deutschland drohte, nachdem er volljährig geworden war. Mitschüler/-innen starteten deshalb eine Online-Petition, die mehr als 6.000 Unterstützer/-innen fand. Viele Medien berichteten über den Fall; auch Politiker/-innen bemühten sich um eine Lösung.

Der SFR konnte im Mai 2017 die Mitglieder der sächsischen Härtefallkommission davon überzeugen, dem damals 18-Jährigen aus „dringenden humanitären oder persönlichen Gründen“ eine Aufenthaltserlaubnis bis zum Ende der schulischen Ausbildung auszusprechen. Das Innenministerium bestätigte diese Entscheidung kurz darauf. Mittlerweile absolviert Luan Zejneli eine Ausbildung zum zahnmedizinischen Fachangestellten.

Das Schicksal seiner Eltern blieb hingegen lange ungewiss. Im März 2018 scheiterten sie noch mit einem Härtefallantrag. Ein Jahr später entschied das Verwaltungsgericht Leipzig, dass der Vater aus gesundheitlichen Gründen nicht abgeschoben werden darf. Das bedeutet, dass auch dessen Frau und ein minderjähriges Familienmitglied nicht abgeschoben werden dürfen.

Immer wieder Panik

„Immer wieder war es ein Spiel gegen die Zeit, gegen Behörden und gegen die eigene Panik, die latent immer da war und an einigen Tagen nicht zu bremsen war“, schreibt der SFR in seiner Pressemitteilung. Doch nun seien die Familienmitglieder sicher.

Für die Mitarbeiter/-innen des Flüchtlingsrates und viele andere Personen habe es in den vergangenen Jahren viel Kommunikation mit staatlichen Behörden, viel Recherchearbeit und viele Nachtschichten gegeben.

„Es ist die eine Geschichte, die für uns als SFR zeigt, dass es sich trotz Rückschlägen zu kämpfen lohnt, auch wenn das all jenen, deren Kampf verloren wurde, nichts mehr bringt“, schreibt Mitarbeiter Jörg Eichler mit Blick auf andere Familien, die abgeschoben wurden, aber auch die Familie Zejneli selbst. Denn diese ist nicht mehr komplett.

Im Mai 2018 – kurz nach der ablehnenden Entscheidung der Härtefallkommission – war der ältere Bruder von Luan Zejneli freiwillig ausgereist. „Er sah keine Perspektive mehr“, schreibt der SFR.

Dank an Politiker/-innen

Dass die übrigen Familienmitglieder in Deutschland bleiben dürfen, ist laut Flüchtlingsrat vielen Personen zu verdanken. Besonderer Dank gelte jedoch Oberbürgermeister Burkhard Jung, der Bundestagsabgeordneten Monika Lazar, der Landtagsabgeordneten Juliane Nagel und dem ehemaligen Stadtrat Werner Kujat.

Abschiebungsverbot eingeklagt: Luans Familie bleibt

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