Schon die Steuererklärung für das vorangegangene Jahr erledigt? Viele Kosten ergeben sich dabei nicht nur aus dem direkten Arbeitsverhältnis, sondern stecken auch in Versicherungen. Erfahren Sie mehr darüber, welche Versicherungen bei der Steuererklärung berücksichtigt werden können.

Versicherungen, die der gesundheitlichen oder beruflichen Absicherung dienen

Gesundheitliche Vorsorge wird vom Staat belohnt. Die übers Jahr eingezahlten Beträge in die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung können daher auch steuerlich im Folgejahr berücksichtigt werden. Selbiges gilt für Berufsunfähigkeits- und Lebens- bzw. Risikolebensversicherungen.

Ebenso können Zusatzversicherungen im Bereich der Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Darunter fallen bspw. Krankentagegeldversicherungen oder auch eine Zahnzusatzversicherung.

Sämtliche Haftpflichtversicherungen

Wenn Sie mit dem eigenen Auto zur Arbeit fahren, profitieren Sie für jeden gefahrenen nicht nur von der Pendlerpauschale, sondern können darüber hinaus auch die Kosten für Ihre Autoversicherung angeben – wenn auch nur die Ausgaben für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Voll- und Teilkaskoversicherungen sind leider ausgenommen. Verfügen Sie außerdem über eine private Haftpflichtversicherung, können Sie den Betrag hierfür ebenfalls notieren.

Versicherungen im Rahmen von Werbungskosten absetzen

Eine private Rechtsschutzversicherung, die berufliche Risiken nicht mit einschließt, wird leider auch vom Finanzamt nicht weiter beachtet. Anders sieht es hingegen aus, wenn eben jene Risiken mitversichert sind oder eine reine Berufsrechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde.

Die Kosten hierfür können dann mit der Steuer eingereicht werden. Dasselbe gilt auch, wenn Haftpflichtversicherungen speziell für den Job aufgenommen wurden sowie für die berufliche Unfallversicherung.

Sachversicherungen

Grundsätzlich schließt das Finanzamt Sachversicherungen von der Steuererklärung aus. Dazu zählt etwa eine Gebäude-, Reise- oder Fahrradversicherung. Es gibt jedoch eine Ausnahme, was die Hausratversicherung betrifft:

Wird nämlich überwiegend aus dem Home-Office gearbeitet, kann in der Regel ein Teil der Kosten über die Steuererklärung zurückgeholt werden. Gleichfalls kann eine Wohngebäudeversicherung nur dann angegeben werden, wenn ein Teil des Gebäudes vermietet wird.

Rentenvorsorge

Aufwendungen, die Ihnen für den Ruhestand entstehen, fließen auf unterschiedliche Weise in die Steuer mit ein. Aufgeteilt wird nach Beiträgen, die in die gesetzliche Rentenversicherung fließen, sowie Beiträge, die der privaten oder beruflichen Altersvorsorge dienen. Eine Sonderform nimmt dabei die Riester-Rente ein, für die ein gesondertes Formular ausgefüllt werden muss.

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