An kalten Winterabenden sorgt in vielen Wohnzimmern die knisternde Flamme eines Kaminofens für Wärme und Gemütlichkeit. Damit könnte jedoch für viele Besitzer eines in die Jahre gekommenen Ofens bald Schluss sein. Ab 2025 gelten strengere Vorgaben: Viele ältere Öfen müssen nachgerüstet oder ersetzt werden, um die neuen Emissionsgrenzwerte einzuhalten. Doch welche Kaminöfen sind von der neuen Regelung betroffen, und welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Vorgaben rechtzeitig zu erfüllen, bis der nächste Winter kommt?

Warum Nachrüstpflicht

Ältere Kaminöfen stoßen oft mehr Feinstaub und Schadstoffe aus, als gut für die Umwelt und für die Gesundheit der Menschen ist. Genau hier setzt die Nachrüstpflicht an: Sie soll helfen, Emissionen zu senken und die Luftqualität zu verbessern. Feinstaub kann unter anderem Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauf-Probleme und andere gesundheitliche Schäden verursachen. Außerdem reduziert effizientere Verbrennung CO₂-Emissionen und spart Brennmaterial.

Optimierte Verbrennungsprozesse und der Einsatz von Filtern machen den Betrieb nicht nur umweltfreundlicher, sondern auch nachhaltiger. Das ist ein wichtiger Schritt für saubere Luft und eine zukunftsfähige Wohnraumbeheizung.

Außerdem gibt es bereits moderne Technik, wie etwa wassergeführte Kaminöfen mit denen zum Beispiel nicht nur das Wohnzimmer, sondern auch entlegene Räume geheizt werden können. Neue und nachgerüstete Öfen verbrennen in der Regel deutlich effizienter als ihre Vorgänger, wodurch weniger Feinstaub und Kohlenmonoxid freigesetzt werden.

Welche Kaminöfen sind betroffen?

Von der Nachrüstpflicht betroffen sind vor allem klassische Kamin- und Kachelöfen sowie Heizkamine, die in erster Linie den Raum beheizen, in dem sie stehen. Besonders Öfen, die zwischen 1995 und März 2010 installiert wurden und mit Holz betrieben werden, müssen nachgerüstet oder durch modernere Modelle ersetzt werden.

Ob ein Kaminofen den neuen Vorgaben entspricht, lässt sich meist am Typenschild ablesen, welches sich häufig auf der Rückseite des Ofens befindet. Dort sind wichtige Informationen wie das Baujahr hinterlegt. Falls das Typenschild nicht mehr lesbar ist oder fehlt, kann eine Nachfrage beim Hersteller Klarheit schaffen. Zusätzlich bietet der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik eine Online-Datenbank an, in der sich anhand individueller Daten prüfen lässt, ob der eigene Ofen die Grenzwerte einhält.

Was regelt die Bundesimmissionsschutzverordnung?

Die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) legt fest, welche Emissionsgrenzwerte für kleine und mittlere Feuerungsanlagen in Deutschland gelten. Eine entscheidende Verschärfung trat mit der zweiten Stufe der Verordnung im Jahr 2010 in Kraft. Seitdem müssen Kaminöfen strengere Vorgaben für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten.

Konkret bedeutet das: Alle Kaminöfen, die vor dem 31. Dezember 2010 installiert wurden und die Grenzwerte überschreiten, müssen entweder nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Ziel der Verordnung ist es, die Umweltbelastung durch Holzfeuerungen zu reduzieren und für eine bessere Luftqualität zu sorgen.

Wann gilt die Nachrüstpflicht nicht?

Nicht alle Kaminöfen sind von den neuen Regelungen betroffen – es gibt einige Ausnahmen. Besonders bei Denkmalschutzgebäuden gelten oft spezielle Vorschriften, da bauliche Veränderungen hier nur eingeschränkt möglich sind. Auch offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden – etwa zu besonderen Anlässen –, fallen nicht unter die Nachrüstpflicht.

Zusätzlich kann es für bestimmte Kaminöfen einen Bestandsschutz geben. Ob dieser für ein Gerät zutrifft, muss allerdings ein Schornsteinfeger individuell prüfen. Er kann genau feststellen, ob ein Kaminofen weiterhin betrieben werden darf oder ob Anpassungen notwendig sind. Wer sich unsicher ist, sollte sich frühzeitig beraten lassen, um rechtzeitig Klarheit zu bekommen.

Denkmalschutz ist von den Bestimmungen in der Regel ausgeschlossen. Foto: CDC via Unsplash.

Alternativen zum Kaminofen – Heizsysteme, die infrage kommen

Wenn ein alter Kaminofen ausgetauscht werden muss, gibt es mittlerweile zahlreiche moderne und umweltfreundliche Alternativen. Besonders gefragt sind neue Kaminöfen, die den aktuellen Emissionsgrenzwerten entsprechen. Diese Modelle sind nicht nur effizienter, sondern auch deutlich schadstoffarmer als ältere Varianten.

Eine weitere Möglichkeit sind Pelletöfen. Sie nutzen Holzpellets als Brennstoff, die aus nachwachsenden Rohstoffen bestehen, und ermöglichen eine besonders effiziente und kontrollierte Verbrennung. Wer langfristig auf erneuerbare Energien setzen möchte, kann sich auch für eine Wärmepumpe entscheiden. Diese nutzt Umweltwärme und arbeitet besonders energieeffizient. Gasheizungen stellen ebenfalls eine Alternative dar, sollten jedoch eher als Übergangslösung betrachtet werden, da sie weiterhin auf fossile Brennstoffe angewiesen sind. Je nach individuellen Bedürfnissen und baulichen Gegebenheiten gibt es also verschiedene Optionen, die eine nachhaltige Beheizung ermöglichen.

Nachrüsten oder neue Anlage – was ist sinnvoller?

Ob sich eine Nachrüstung lohnt oder ein neuer Kaminofen die bessere Wahl ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks empfiehlt in vielen Fällen den Austausch gegen ein modernes, emissionsarmes Modell. Neue Kaminöfen sind effizienter und verursachen weniger Schadstoffe, können aber mehrere tausend Euro kosten. Beim Kauf rät das Umweltbundesamt, auf das Qualitätssiegel „Blauer Engel“ zu achten, welches besonders umweltfreundliche Geräte kennzeichnet.

Alternativ gibt es die Möglichkeit, einen bestehenden Ofen mit einem Feinstaubabscheider oder speziellen Filtern nachzurüsten. Experten betonen, dass dies in manchen Fällen sogar umweltfreundlicher sein kann als der Kauf eines neuen Geräts ohne entsprechendes Qualitätssiegel. Allerdings ist eine Nachrüstung nicht immer technisch oder baulich machbar – das kann der Bezirksschornsteinfeger individuell prüfen.

Welche Kosten entstehen bei einer Nachrüstung oder einem Austausch?

Die finanziellen Aufwendungen hängen davon ab, ob ein bestehender Kaminofen nachgerüstet oder durch ein neues Modell ersetzt wird. Eine Nachrüstung, beispielsweise mit einem Feinstaubfilter oder anderen technischen Maßnahmen zur Emissionsreduzierung, kostet in der Regel zwischen 500 und 1.500 Euro – abhängig vom Gerätetyp und der gewählten Technik. Wer sich für einen neuen Kaminofen entscheidet, sollte mit Anschaffungskosten von 1.500 bis 4.000 Euro rechnen.

Teurer können alternative Heizsysteme sein: Pelletöfen bewegen sich preislich meist zwischen 3.000 und 10.000 Euro, während eine Wärmepumpe sogar zwischen 8.000 und 20.000 Euro kosten kann. Hier lohnt es sich aber auch die staatlichen Förderungen von aktuell bis zu 70 % zu nutzen. Wer unsicher ist, welche Option sich am meisten auszahlt, sollte sich von einem Fachbetrieb oder Schornsteinfeger beraten lassen.

50.000,-€ Bußgeld kann eine existentielle Belastung sein! Foto: Geralt via pixabay

Was passiert, wenn der Ofen nicht umgerüstet wird?

Wer einen Kaminofen weiter betreibt, obwohl er die vorgeschriebenen Grenzwerte nicht einhält, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Generell überprüft der Schornsteinfeger Feuerstätten alle drei bis vier Jahre. Spätestens bei der nächsten Kontrolle wird er feststellen, ob ein Kaminofen den Vorgaben entspricht. Sollte das nicht der Fall sein, wird er die Besitzer informieren und möglicherweise eine Meldung an die Behörden machen. Um hohe Strafen zu vermeiden, ist es daher ratsam, frühzeitig über eine Nachrüstung oder den Austausch des Ofens nachzudenken.

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