Die Digitalisierung hat viele Bereiche des Alltags- und Berufslebens verändert. Besonders stark zeigt sich dieser Wandel im Umgang mit Dokumenten. Papierlose Prozesse, digitale Archivierung und Online-Kommunikation sind längst Standard. Mit ihnen gewinnt auch die digitale Signatur mehr an Bedeutung. Sie ersetzt die handschriftliche Unterschrift nicht nur technisch, sondern verändert den gesamten Workflow. Dabei treffen Vorteile auf Herausforderungen.
Digitale Signatur?
Eine digitale Signatur ist ein Verfahren, mit dem sich elektronische Dokumente rechtsverbindlich unterzeichnen lassen. Sie basiert auf der sogenannten Public-Key-Infrastruktur (PKI). Dabei wird ein Schlüsselpaar verwendet: Ein privater Schlüssel, mit dem die Signatur erzeugt wird, und ein öffentlicher Schlüssel zur Überprüfung. Die digitale Signatur stellt sicher, dass das Dokument seit der Unterzeichnung nicht verändert wurde.
Außerdem ist der Unterzeichner eindeutig identifizierbar und der Signaturvorgang nachvollziehbar dokumentiert. Im Unterschied zur einfachen elektronischen Unterschrift (wie z. B. ein getippter Name) bieten digitale Signaturen also deutlich höhere Sicherheits- und Vertrauensstandards. Auf europäischer Ebene regelt die eIDAS-Verordnung (EU Nr. 910/2014) den Einsatz elektronischer Signaturen.
Sie unterscheidet drei Signaturtypen. Für die einfache elektronische Signatur (EES) ist kein spezielles Sicherheitsniveau erforderlich. Sie wird häufig bei formlosen Vereinbarungen oder Anfragen eingesetzt. Die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) ist eindeutig einer bestimmten Person zugeordnet.
Nachträgliche Änderungen am signierten Dokument können erkannt werden und die Signatur basiert auf einer sicheren Authentifizierung. Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) bietet das höchste Sicherheitsniveau. Sie ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Voraussetzung ist die Verwendung eines qualifizierten Zertifikats sowie einer zugelassenen Signaturerstellungseinheit. In Deutschland ergänzt das Vertrauensdienstegesetz (VDG) die EU-Regelung und legt die nationalen Anforderungen an Anbieter und Nutzer elektronischer Signaturen fest.
Konkrete Anwendungsfelder
In der Praxis in Deutschland ist die digitale Signatur zwar möglich und wird immer häufiger eingesetzt — aber noch längst nicht flächendeckend. Große Firmen nutzen Anbieter wie Skribble, um Arbeitsverträge, die Freigabe von Dokumenten, Genehmigungen und Unterschriften für interne Prozesse schnell und rechtssicher digital abzuwickeln.
Auch einige Banken bieten digitale Vertragsunterzeichnungen (z.B. Kontoeröffnungen) mit QES an. Bewerbungen können ebenfalls mit der richtigen Technik schnell am PC unterschrieben werden, anstatt das Dokument erst auszudrucken, zu unterschreiben und dann wieder einzuscannen. Die elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept starten in Deutschland gerade erst richtig.
Hier wird ebenfalls eine Signaturtechnologie genutzt. Rein theoretisch ist die Methode der Unterzeichnung in vielen weiteren Bereichen denkbar und in der Zukunft wahrscheinlich. So zum Beispiel bei Mietverträgen, Kaufverträgen, Kreditanträgen, Versicherungsverträgen und behördlichen Online-Anträgen (z. B. für Führerschein, Personalausweis, Kindergeld oder Ummeldung).

Faktor Zeit
Die Umstellung auf digitale Signaturen kann einige Vorteile bringen. So dauert der Signaturprozess mit dieser Methode in der Regel nur Sekunden statt Tage. Außerdem kann Papier gespart werden und Druck- und Portokosten entfallen. Die Dokumente sind fälschungssicher und der Unterzeichnungsprozess ist protokolliert.
Gesetzliche Vorgaben werden durch revisionssichere Abläufe unterstützt. Diese Faktoren sollten digitale Signaturen eigentlich besonders attraktiv für kleine und mittlere Unternehmen, die Effizienzsteigerung mit Kostensenkung kombinieren wollen. Dennoch ist in Deutschland die Etablierung noch nicht flächendeckend. Das liegt vor allem an den Herausforderungen.
Viele Unternehmer befürchten Probleme der technischen Integration, da Systeme wie ERP, DMS oder CRM erst angepasst werden müssen. Außerdem steht die Gewohnheit dem Menschen im Weg. Traditionelle Prozesse sitzen tief verankert („Vertrag = Papier und Stift“). Die Mitarbeiter müssen mit der neuen Technologie vertraut gemacht werden. Immer wieder kommen auch rechtliche Unsicherheiten auf.
Besonders in Branchen mit hohen Compliance-Anforderungen (z. B. Finanz- oder Gesundheitswesen) besteht Informationsbedarf. Außerdem ist die Auswahl eines seriösen, zertifizierten Anbieters entscheidend für die Sicherheit und Rechtsgültigkeit der Signaturen. Und bedarf einige Zeit der Recherche. Ein strukturierter Einführungsprozess mit Pilotphasen und klarer Kommunikation könnte helfen, diese Hürden zu überwinden – sowohl bei Privatpersonen als auch bei Unternehmen.
Anforderungen
Nicht jede Signaturlösung erfüllt automatisch alle Anforderungen. Wichtig ist, auf folgende Merkmale zu achten:
- Zertifizierung nach eIDAS und VDG
- Angebot qualifizierter Signaturen (QES)
- Integration in bestehende Systeme (z. B. MS Office, ERP, CRM)
- Datenschutzkonforme Speicherung innerhalb der EU
- Benutzerfreundliche Oberfläche und Support
Mit der gewünschten zunehmenden Digitalisierung administrativer Prozesse wird sich die digitale Signatur vermutlich zum unverzichtbaren Werkzeug entwickeln. Sie beschleunigt Abläufe, senkt Kosten und erhöht die Rechtssicherheit. In Kombination mit digitalen Workflows und Archivierungssystemen ermöglicht sie einen vollständig papierlosen Alltag.

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