Die FDP-Fraktion fordert mit ihrem neu eingebrachten Antrag, dass die Vergabe der Konzessionen an die envia Mitteldeutsche Energie AG (kurz: enviaM) erfolgen sollte, „um weiteren Schaden – sowohl wirtschaftlichen als auch Imageschaden durch Gerichtsverfahren – von der Stadt Leipzig abzuwenden. Nach der Kritik des Bundeskartellamtes und der Landesdirektion hat nunmehr das Landgericht Leipzig eine einstweilige Verfügung zugunsten der Rechtsauffassung der envia Mitteldeutsche Energie AG erlassen, ein Widerspruch der Stadt Leipzig wurde durch das Gericht zugunsten von enviaM entschieden. Als Stadtrat entscheiden wir nicht als Gesellschafter der SWL über die Konzessionen, sondern als Vertreter der öffentlichen Hand.
Es darf keine Rolle spielen, ob einer der Bieter ein Unternehmen der Stadt Leipzig ist. Vielmehr müssen vergabe- und kartellrechtliche Aspekte die einzigen Aspekte sein, die unsere Abstimmung beeinflussen. Wir halten es für zweifelhaft, dass die Bewertung ebenfalls erneut durchgeführt worden wäre, wenn sich die beiden Bieter unabhängig von einer Gesellschafterstellung zur Stadt Leipzig befinden würden. Denn dann würde auch die neue Bewertung, die mit einem vergleichbar knappen Ergebnis ausgegangen ist, keine Entscheidungsgrundlage sein. Aus diesem Grund und um im Handeln der Stadt Leipzig berechenbar und verlässlich zu bleiben, kann die Vergabe der Konzession – bei allen negativen Auswirkungen auf die Stadtwerke – nur an die enviaM erfolgen.“