Nachdem am gestrigen Wahltag keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, die einfache Mehrheit, erreicht hat, findet am 17. Februar der entscheidende Wahlgang der Oberbürgermeisterwahl statt. Siegerin bzw. Sieger der Neuwahl ist, wer dann die meisten gültigen Stimmen erhält, also die relative Mehrheit.

Die Wahlbenachrichtigungskarte, die alle wahlberechtigten Leipzigerinnen und Leipziger Anfang Januar erhalten haben, ist auch für den zweiten Wahlgang ausgestellt. Sie ist am 17. Februar erneut in den Wahlraum mitzubringen. Die Wählerinnen und Wähler, die beim ersten Wahlgang am 27. Januar mit ihrer Wahlbenachrichtigungskarte in ihrem Wahlraum gewählt haben, haben diese deshalb zurück erhalten.

Wer die Wahlbenachrichtigungskarte versehentlich bereits vernichtet oder verlegt hat, kann am 17. Februar mit Personalausweis wählen, vorausgesetzt, er ist wahlberechtigt und steht im Wählerverzeichnis des Wahlbezirkes.

Alle, die am 27. Januar per Briefwahl gewählt haben, erhalten die Briefwahlunterlagen auf dem Postweg zugeschickt. Diese Regelung gilt auch für alle diejenigen, die direkt in der Briefwahlstelle im Neuen Rathaus gewählt haben. Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt voraussichtlich am 5. Februar. Mit dem beiliegenden Wahlschein kann dann per Briefwahl oder am 17. Februar unter Vorlage des Personalausweises bzw. Passes in jedem Wahlraum der Stadt Leipzig gewählt werden.

Die Briefwahlstelle wird am 5. Februar wieder öffnen. Eine frühere Öffnung ist wegen der Termine und Fristen im Zusammenhang mit der Zulassung der Wahlvorschläge für die Neuwahl leider nicht möglich. Bis zum 30. Januar können neue Wahlvorschläge eingereicht werden bzw. Wahlvorschläge zurückgezogen werden. Am 31. Januar entscheidet der Gemeindewahlausschuss in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge, danach läuft eine dreitägige Beschwerdefrist.

Erst nach der Entscheidung über eventuelle Beschwerden können die Stimmzettel für die Neuwahl gedruckt werden. Es ist daher möglich, dass die Stimmzettel zur Öffnung der Briefwahlstelle am 5. Februar, 9 Uhr noch nicht vorliegen.

Auskünfte erteilt das Wahlamt telefonisch unter der Rufnummer 0341 123-2865. Anfragen können auch per E-Mail an statistik-wahlen@leipzig.de gestellt werden.

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