Sächsische Politiker von CDU und FDP stehen unter dem Verdacht, ihre Ämter in strafbarer Weise missbraucht zu haben. Deshalb erstattete der Dresdner Landtagsabgeordnete André Schollbach, der von Beruf Rechtsanwalt ist, am 21. Februar 2015 Strafanzeige wegen Erpressung gemäß § 253 Abs. 1 StGB bei der Staatsanwaltschaft Dresden. Inzwischen leitete die Staatsanwaltschaft Dresden aufgrund dieser Strafanzeige ein Ermittlungsverfahren ein, das unter dem Aktenzeichen 205 UJs 6815/15 geführt wird.

Zudem hat die Sächsische Staatsregierung nun eine Kleine Anfrage des Abgeordneten André Schollbach zu dieser Thematik beantwortet. Darin wird mitgeteilt, dass die Staatsregierung erstmals durch die Presseberichterstattung Kenntnis davon erlangt habe, dass Politiker von CDU und FDP ihre Funktionen zum Nachteil der Staatlichen Kunstsammlungen missbraucht haben könnten. Die Staatsregierung wolle nun das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abwarten. Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage:
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=1085&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=202

Der Hintergrund: Kürzlich veröffentlichte das Nachrichtenmagazin Spiegel Online ein von den Journalisten Frank Hornig und Steffen Winter mit Martin Roth geführtes Interview
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bombardierung-von-dresden-martin-roth-im-interview-a-1018198.html

Darin antwortete der langjährige Generaldirektor der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden auf die Frage, wie er die Stadt Dresden in seiner Zeit als Museumsdirektor erlebt habe, u. a.: “Ein FDP-Politiker warnte mich, er werde meinen Museumsetat kürzen – sofern ich nicht einen Auftrag an seine Privatfirma erteilte. Ein CDU-Grande drohte ebenfalls mit Folgen für meine Museen, sollte ich seinen Sohn nicht einstellen.”

Aus den in dem o. g. Interview beschriebenen Sachverhalten ergibt sich der Verdacht der Erpressung gemäß § 253 Abs. 1 StGB gegen die nicht namentlich genannten Politiker von CDU und FDP. Denn gemäß § 253 Abs. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer einen Menschen rechtswidrig durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern.

Der Landtagsabgeordnete André Schollbach (Die Linke) erklärt dazu: “Sachsen ist unter der Herrschaft der CDU offenbar zu einem Selbstbedienungsladen für einige Politiker verkommen. Derartige Entwicklungen sind nicht hinnehmbar. Daher ist eine zügige und umfassende Aufklärung der bekannt gewordenen Sachverhalte durch die Strafverfolgungsbehörden unumgänglich.”

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