Die Beamten fanden schließlich seinen Ausweis und überprüften die Identität. Dabei stellte sich heraus, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Leipzig mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde. Der 34-Jährige war in einem Strafverfahren wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und anderen Straftaten nicht zum Gerichtstermin erschienen.
Deshalb hatte das Amtsgericht Leipzig die Sitzungshaft angeordnet. Von der Staatsanwaltschaft Leipzig wurde er mit einem Vollstreckungs-haftbefehl gesucht, da er seine 780 Euro Geldstrafe nicht bezahlt hatte. Der Leipziger wurde nach Vorführung beim Ermittlungsrichter in die JVA Leipzig eingeliefert. Da er die Geldstrafe nicht zahlen konnte, verbringt er die nächsten 60 Tage in Haft.