Dass man für einen (tatbestandsmäßigen) banden- und gewerbsmäßigen Diebstahl noch keine Volljährigkeit braucht, stellten gestern drei Kinder im Alter von 9, 12 und 12 Jahren unter Beweis.

Zwei der Kinder – Geschwister – wurden gestern Abend auf frischer Tat beim Diebstahl in einem Drogeriemarkt im Hauptbahnhof Leipzig erwischt. Der 9-jährige Junge und das 12-jährige Mädchen hatten original verpackte Kosmetika und noch etikettierte Bekleidungsgegenstände, von denen die Diebstahlsicherung entfernt wurden, in Ihren Einkaufstüten. Der Wert des Diebesgutes lag bei ca. 200 EUR.

In einem benachbarten Geschäft konnte ein weiteres 12-jähriges Mädchen festgestellt werden, die Waren im Wert von mehr als 350 EUR aus verschiedenen Geschäften des Stadtgebietes Leipzig mit sich führte.

Aufgrund ihres Alters wurden die drei rumänischen Kinder durch die Bundespolizei in Gewahrsam genommen und an ihre Eltern übergeben. Um zu klären, ob die Diebstähle tatsächlich aus eigenem Antrieb erfolgten, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Diebstahls eingeleitet.

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