Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – gegen einen 64-jährigen Deutschen wegen Aussetzung erhoben. Der Beschuldigte ist als niedergelassener Arzt in Dresden tätig. Seine Approbation ruht derzeit.

Ihm wird vorgeworfen, es unterlassen zu haben, seiner erkrankten und pflegebedürftigen Ehefrau spätestens am 23.09.2019 die erforderliche medizinische oder pflegerische Hilfe, die sie benötigte und nicht mehr selbst rufen konnte, herbeizurufen. Die Ehefrau des Beschuldigten verstarb in den Morgenstunden des 24.09.2019.

Die Todesursache konnte durch die hinzugezogenen Rechtsmediziner nicht sicher festgestellt werden. Der ursprünglich gegen den Beschuldigten vorhandene Verdacht eines Tötungsdelikts hat sich im Zuge der geführten Ermittlungen nicht bestätigt.

Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.

Der Beschuldigte befand sich vom 26.09.2019 bis 18.10.2019 in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen den Beschuldigten wurde mit Beschluss des Landgerichts Dresden vom 18.10.2019 aufgehoben.

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