Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Dresden gegen eine 37-jährige Deutsche wegen Totschlags erhoben. Der Beschuldigten liegt zur Last, ihr in den Morgenstunden des 19.12.2019 geborenes lebensfähiges Baby am 19.12.2019 zwischen 08:30 Uhr und 10:00 Uhr bei Temperaturen von etwa 8 °C unweit der Gleisschleife Prohlis unversorgt abgelegt und hierdurch den Tod des Babys zumindest billigend in Kauf genommen zu haben.

(Siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 20.12.2019, abrufbar unter www.medienservice.sachsen.de).

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

Die Beschuldigte wurde am 19.12.2019 vorläufig festgenommen und befand sich vom 20.12.2019 bis 31.01.2020 in Untersuchungshaft. Das Landgericht Dresden hat den Haftbefehl am 31.01.2020 außer Vollzug gesetzt.

Die neue Leipziger Zeitung Nr. 82: Große Anspannung und Bewegte Bürger

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