(Siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 20.12.2019, abrufbar unter www.medienservice.sachsen.de).
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
Die Beschuldigte wurde am 19.12.2019 vorläufig festgenommen und befand sich vom 20.12.2019 bis 31.01.2020 in Untersuchungshaft. Das Landgericht Dresden hat den Haftbefehl am 31.01.2020 außer Vollzug gesetzt.