Am Samstag, den 31.Oktober 2020 gegen 17:00 Uhr meldete sich eine 24-jährige Deutsche bei der Bundespolizei am Hauptbahnhof Dresden und gab an, im Bus der Linie 66 einen Mann auf seine fehlende Mund-Nasen-Bedeckung angesprochen, und ihn gebeten zu haben diesen aufzusetzen. Dieser Aufforderung kam er nicht nach und sagte, das gehe sie nichts an.

Beim Ausstieg an der Bushaltestelle am Hauptbahnhof Dresden hustete der Mann der jungen Frau unvermittelt und provokativ ins Gesicht. Dies erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung, da sich die junge Frau aufgrund dieser Handlung erheblich in ihrer Gesundheit beeinträchtigt fühlte.

Die Bundespolizisten begleiteten die Frau zum Bahnhofsvorplatz und trafen auf zwei Männer, welche keine Mund-Nasen-Bedeckung trugen. Der Aufforderung zum Tragen kam ein 30-jähriger tschechischer Staatsbürger umgehend nach. Sein 37-jähriger deutscher Begleiter weigerte sich trotz mehrmaliger Aufforderung die vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung aufzusetzen.

Ein Attest zur Befreiung vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung konnte der Dresdner nicht vorweisen. Er gab an, sich bei der Frau bereits entschuldigt zu haben und keine weiteren Angaben zur Sache machen zu wollen.

Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und Beleidigung ein. Weiterhin erfolgte eine Mittelung an das zuständige Gesundheitsamt wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz.

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