So langsam wird es allerhöchste Zeit, die Gartenlaube oder das Wochenendhaus winterfest zu machen und vor Einbrüchen zu schützen. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 8 952 Straftaten (2018: 8 827 Fälle) in Kleingartenanlagen, Gartenlauben und Bungalows registriert. Der polizeilich registrierte Schaden beläuft sich auf ca. 2,1 Mio. Euro (2018: ca. 1,8 Mio. Euro). In ca. 20 Prozent der Fälle wurde die Straftat nicht vollendet, sondern blieb im Versuch stecken.

2 607 Tatverdächtige konnten im Jahr 2019 ermittelt werden, die Aufklärungsquote betrug 35,6 Prozent (2018: 2 494 TV; AQ: 35,9 Prozent). Bei der Mehrzahl der aufgeklärten Fälle handelten Tatverdächtige mit deutscher Staatsangehörigkeit (92,5 Prozent).

Die Deliktschwerpunkte liegen sowohl im Bereich des Diebstahls unter erschwerenden Umständen (die umgangssprachlichen Einbrüche) mit 4 844 Fällen, als auch bei einfachen Diebstahlhandlungen mit 945 Fällen. Neben Werkzeugen aller Art und elektrischen Gartengeräten waren Alkohol und Nahrungsmittel, Heimelektronik, Fahrräder, Bekleidung, Bargeld sowie Einrichtungsgegenstände beliebtes Diebesgut.

Im Bereich der Rohheitsdelikte und der Straftaten gegen die persönliche Freiheit registrierte die sächsische Polizei im Jahr 2019 in Garten- und Bungalowanlagen 692 Fälle.

Bei den sonstigen Tatbeständen nach dem StGB bilden Sachbeschädigungen mit 1 019 erfassten Fällen den Schwerpunkt, gefolgt von Hausfriedensbrüchen (391 Fälle), Beleidigungen (256 Fälle) und Brandstiftungen (166 Fälle).

Empfehlungen Ihrer sächsischen Polizei :

Als wirksamer Schutz erweist sich eine solide Absicherung von Türen und Fenstern auf der Innenseite, welche möglichst auch von außen sichtbar ist.

Geben Sie den Tätern keine Hilfsmittel an die Hand. Verschließen Sie alle Gartengeräte und Werkzeuge sorgfältig. Auch Einsteighilfen, wie Leitern u. Ä. sollten weg- oder angeschlossen werden.

Eine weit verbreitete Unsitte ist das Deponieren von „Notschlüsseln“ unter Fußabtretern, in Dachrinnen oder unter Blumenkästen. Die Täter kennen diese Verstecke.

Entfernen Sie im Herbst alle wertintensiven technischen Geräte und Gegenstände aus Bungalow oder Laube und lagern Sie diese an einem sicheren Ort. Äußerlich sichtbare Dinge wie SAT-Schüsseln, Antennenanlagen, aber auch teure Terrassenmöbel sollten abgebaut bzw. weggeräumt werden.

Auf der Internetseite www.k-einbruch.de erhalten Sie zahlreiche Tipps und Hinweise zur Sicherung Ihrer Wohnung, diese können sie auch auf Ihre Gartenlaube oder Ihren Bungalow anwenden.

Organisieren Sie eine funktionierende Nachbarschaftshilfe, getreu der Devise: „Vorsicht! Wachsamer Nachbar“! Tauschen Sie Adressen und Telefonnummern zur gegenseitigen Information aus.

Achten Sie bei Kontrollgängen in der kalten Jahreszeit auch auf die Nachbargrundstücke. Gibt es ungewöhnliche Veränderungen oder Vorkommnisse?

Es gibt viele Tipps und Kniffe, wie sich jeder Gartenfreund mit einfachen Mitteln, die nicht viel kosten, vor Einbrechern schützen kann. Sie müssen Ihre Laube deshalb zu keiner Festung ausbauen! Ratschläge und Praxistipps finden Sie in der vom Landeskriminalamt Sachsen herausgegebenen Broschüre „Wie kann man Gartenlauben und Bungalows vor Einbruch schützen?“ (Erhältlich in jeder Polizeilichen Beratungsstelle, abgebildet und zum Download unter www.lka.sachsen.de). Darüber hinaus können Sie sich auch in den Polizeilichen Beratungsstellen über wirksame Schutzmaßnahmen informieren.

Über 1.000 Funkzellenabfragen in anderthalb Jahren, aber keine Informationen für die Betroffenen

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