Auf einen bereits polizeilich bekannten 30-Jährigen stießen die Beamten der Bundespolizeiinspektion Dresden am 27. Juli 2021 gegen 18 Uhr. Zum wiederholten Male wurde er aus der tschechischen Republik kommend festgestellt. Da er über keinerlei Ausweispapiere oder sonstige, seinen Aufenthalt legitimierende Unterlagen verfügte, wurde er zur Bundespolizeiinspektion Dresden verbracht.

Die Überprüfung seiner Fingerabdrücke brachte die eingesetzten Beamten auf seine Person, ein 30-jähriger Tunesier, und die vorherigen Feststellungen der Kollegen der Bundespolizei in Waidhaus und Berggießhübel.

Das gegen ihn erteilte Einreise- und Aufenthaltsverbot aus dem Jahr 2020 hatte nach wie vor Bestand und auf Grund des nun bereits dritten Versuches, ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen, wurde durch die Beamten der Bundespolizeiinspektion Dresden bei der Staatsanwaltschaft am Amtsgericht Dresden ein beschleunigtes Verfahren angeregt.

Dem wurde seitens der Staatsanwaltschaft entsprochen und die Durchführung des Verfahrens für den 28. Juli 2021 am Amtsgericht Dresden anberaumt. Dort erging gegen den 30-Jährigen am gestrigen Tag dann ein Strafbefehl in Höhe von 120 Tagessätzen à 10 Euro. Im Anschluss erfolgte die Zurückweisung in die Tschechische Republik. Das bereits verhängte Einreise- und Aufenthaltsverbot hat weiterhin Bestand.

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