Am Freitagabend (14.10.2022) gegen 22:00 Uhr kontrollierten Bundespolizisten im Hauptbahnhof Dresden einen Mann. Der 51-Jährige wirkte stark angetrunken. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,62 Promille. Zudem klagte die Person über Übelkeit und musste durch einen Notarzt aufgrund einer Unterzuckerung infolge Insulinmangels medizinisch versorgt werden.

Eine Überprüfung des polnischen Staatsangehörigen ergab eine Ausschreibung zur Festnahme wegen Diebstahls durch die Staatsanwaltschaft Leipzig. Die Geldstrafe in Höhe von 1.630 Euro konnte der Pole nicht begleichen. Nach entsprechender ärztlicher Freigabe wurde er durch die Bundespolizei Dresden in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert, um die Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen anzutreten.

Am Sonntagnachmittag (16.10.2022) sprach ein offensichtlich alkoholisierter Mann die Beamten am Hauptbahnhof Dresden an. Eine Überprüfung des 45-Jährigen ergab zwei Ausschreibungen der Staatsanwaltschaft Dresden wegen des Erschleichens von Leistungen. Die Gesamtgeldstrafe von 1.500 Euro Euro konnte der Deutsche nicht begleichen. Die Ersatzfreiheitsstrafe von 150 Tage verbüßt er in der Justizvollzugsanstalt Dresden.

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