Die Staatsanwaltschaft Dresden führt ein Ermittlungsverfahren gegen einen 23-jährigen Deutschen wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Dem Beschuldigten liegt zur Last, am 22.08.2022 gegen 14:15 Uhr mit seinem Pkw die Reicker Straße in Dresden befahren zu haben. Infolge Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt soll der Beschuldigte entgegen § 20 Absatz 1, 2 StVO ungebremst und mit unverminderter Geschwindigkeit die Haltestelle »Wieckenstraße« der Dresdner Verkehrsbetriebe AG durchfahren haben, obwohl sich aus seiner Sicht links die für den Fahrgastwechsel haltende Straßenbahn befand.

Dies führte dazu, dass ein aus der Straßenbahn aussteigendes, zur Tatzeit fünfjähriges Kind nicht mehr rechtzeitig reagieren konnte, von dem vom Beschuldigten geführten Fahrzeug erfasst wurde und u. a. ein leichtgradiges Schädel-Hirn-Trauma mit Nasengerüstfraktur erlitt.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht Dresden beantragt, gegen den nicht vorbestraften Beschuldigten im Strafbefehlswege eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen sowie ein Fahrverbot von drei Monaten zu verhängen.

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