Am Freitagnachmittag (02.02.2024) meldete sich ein Mann an der Bundespolizeiwache im Dresdner Hauptbahnhof und fragte, ob gegen ihn ein Haftbefehl vorliegen würde. Und tatsächlich lag gegen den 46-Jährigen ein Erzwingungshaftbefehl des Amtsgerichts Stralsund vor, wobei er die Erzwingungshaft gegen Zahlung von 61 Euro abwenden und die Wache als freier Mann verlassen konnte.

Bundespolizisten kontrollierten am Montagmorgen (05.02.2024) gegen 01:30 Uhr ein Fahrradfahrer am Bahnhof in Tharandt. Nach einer polizeilichen Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl des Amtsgerichts Freital wegen Diebstahls vorlag. Der Deutsche konnte die Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro nicht aufbringen.

Seine Arbeitgeberin zeigte Herz und bewahrte ihn vor einem Aufenthalt im Gefängnis. Sie beglich die offene Forderung, sodass der 40-Jährige anschließend die Dienststelle auf freiem Fuß verlassen konnte.

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