Verkehrsunfall unter Alkoholeinwirkung
Ort: Leipzig (Schönefeld-Abtnaundorf), Adenauerallee, Zeit: 11.11.2025, 11:35 Uhr
Auf der Maximilianallee kam es am Dienstagmittag zu einem Unfall zwischen dem alkoholisierten Fahrer (48, tschechisch) eines Lkw und der Fahrerin (48) eines Opels. Ersten Erkenntnissen nach, vergaß der Lkw-Fahrer vor Fahrtantritt, die rechte Plane seines Sattelaufliegers zu schließen, wodurch die Haltestange samt Plane zunächst gegen eine Werbetafel und dann gegen den Opel Meriva stießen.
Der Fahrer des Lkw entfernte sich zunächst vom Unfallort und konnte erst durch eine hinzugerufene Streife der Verkehrspolizei gestoppt werden. Bei dem anschließenden Alkoholvortest wurde ein Wert von über 2 Promille bei dem Berufskraftfahrer festgestellt. Dementsprechend wurden der Führerschein beschlagnahmt und eine Blutentnahme durchgeführt.
Durch den Verkehrsunfall entstand ein Sachschaden von zirka 3.500 Euro. Gegen den 48-Jährigen wurde ein Verfahren wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubtem Entfernens vom Unfallort eingeleitet.
Verkehrsunfall mit drei leicht verletzten Personen
Ort: Taucha, Leipziger Straße, Zeit: 11.11.2025, 16:40 Uhr
Bei einem Unfall auf der Leipziger Straße in Taucha wurden drei Personen leicht verletzt und fünf Fahrzeuge beschädigt. Die Fahrerin (56, deutsch) eines Citroens war in nordöstlicher Richtung auf der Leipziger Straße unterwegs, als sie aus bislang ungeklärter Ursache nach links in den Gegenverkehr fuhr. Dort kollidierte sie zunächst seitlich mit einem dort verkehrsbedingt haltenden Honda und anschließend mit einem VW.
Anschließend stieß der Citroen frontal mit einem BMW zusammen, welcher durch die Wucht des Aufpralls gegen einen dahinter befindlichen Audi geschoben wurde. Die Unfallverursacherin verletzte sich selbst bei dem Unfall, musste aber nicht in ein Krankenhaus eingeliefert werden.
Weiterhin wurden die 73-jährige Fahrerin und der 81-jährige Beifahrer des BMW verletzt, welche in ein Krankenhaus verbracht wurden. Es entstand Sachschaden an allen Fahrzeugen in Höhe von zirka 35.000 Euro. Es wird wegen einer fahrlässigen Körperverletzung und zum Unfallhergang ermittelt.






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