Nachdem in diesem Frühjahr vier Eisvogelpaare versuchen, im Floßgraben ihre Jungen zu bebrüten und nach dem Schlüpfen für deren Ernährung zu sorgen, wofür sie auf klares Wasser zum Jagen der Fische angewiesen sind, wird dem RanaBoot auf Antrag erneut eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren des kleinen naturnahen Fließgewässers erteilt.

Gerade so, als stünde in der Allgemeinverfügung zum Befahren des Floßgrabens nicht ausdrücklich, dass das Befahren mit motorbetriebenen Booten verboten ist. Und ebenfalls gerade so, als hätte der Umweltbürgermeister sich nicht genau zu dieser heiklen Frage bei der Bekanntgabe der Allgemeinverfügung im Technischen Rathaus im November letzten Jahres für 2015 auf Frage der Umweltverbände auch noch mündlich dezidiert dazu geäußert mit der Aussage, dass es keine Sondergenehmigung für das Befahren mit RanaBooten geben wird.

Und das, obwohl im Vorjahr, bei um zwei Stunden pro Tag geringeren Durchfahrtzeiten als in diesem Jahr erlaubt sind, bereits nur 2 Brutpaare im Floßgraben mit deutlich eingeschränktem Bruterfolg Junge großziehen konnten. Was ist das öffentliche Wort eines Umweltbürgermeisters Wert vor diesem Hintergrund?

Wo ist das Veto der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde? Gelten die Bestimmungen zum Schutz bedrohter Tierarten nicht in Leipzig? Soll solange gezockt werden, bis kein Eisvogel mehr im Floßgraben zum Brüten kommt und man dann endlich aufatmen und den Kurs 1 uneingeschränkt befahren lassen kann? Den wird man dann ausbaggern müssen, weil dann (endlich!) der Nutzungsdruck so groß wird, dass man sich leider gezwungen sieht, im allgemeinen öffentlichen Interesse solche Maßnahmen zu ergreifen.

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