Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat mit einem Planfeststellungsbeschluss die Voraussetzung geschaffen, dass das Straßenbauvorhaben »S 177 Verlegung östlich Radeburg einschließlich der AS Radeburg« realisiert werden kann. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) beabsichtigt die Verlegung der bestehenden Staatsstraße S 177 östlich der Stadt Radeburg und die Änderung der Anbindung dieser Straße an die Bundesautobahn A 13.

Derzeit wird die Autobahn von der S 177 aus nur über einen Abzweig der Staatsstraße erreicht, der an der Anschlussstelle endet. Die aus der Lage der Anschlussstelle bedingte Teilung der S 177 soll mit dem Vorhaben beseitigt werden.

„Mit der jetzt genehmigten Planung wird einerseits die Anbindung des überregionalen Verkehrs und des Radeburger Gewerbegebietes an die Autobahn verbessert,“ stellt Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion, im Zusammenhang mit dem Abschluss der Planfeststellung durch die LDS fest und ergänzt: „andererseits – ein weiterer Vorteil – wird die Radeburger Innenstadt von Durchgangsverkehr entlastet.“

Die geplante Maßnahme beginnt am Gewerbegebiet Radeburg an der Einmündung der Sachsenallee in die S 177. Unter Nutzung des vorhandenen Brückenbauwerkes über die A 13 wird die Staatsstraße östlich der Autobahn so zum Verzweigungspunkt der jetzigen S 177 geführt, dass ein geradliniger Streckenzug entsteht. Die Trasse verläuft dabei nördlich des Vogelschutzgebietes „Moritzburger Kleinkuppenlandschaft“.

Der Zubringerast zur derzeitigen Anschlussstelle wird zur kommunalen Straße abgestuft und die Anbindung an die S 177 als untergeordneter Knotenpunktarm ausgebildet. Die Rampenanschlüsse der Anschlussstelle werden gekappt und in neuer Führung direkt an die S 177 angebunden. Funktionslos gewordene Teile der S 177 sowie die alten Rampen der Anschlussstelle werden zurückgebaut.

Das Vorhaben erstreckt sich über eine Länge von ca. einem Kilometer und verläuft bis auf einen ca. 45 Meter langen Bereich am Bauanfang außerorts.

Die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt zwischen dem 2. und dem 16. September 2020 bei den Stadtverwaltungen von Radeburg und Großenhain. Im genannten Zeitraum kann der Beschluss außerdem auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen im Bereich „Bekanntmachungen“ eingesehen werden.

Donnerstag, der 16. Juli 2020: Mit dem „Fahrradgate“ in die Sommerpause

Donnerstag, der 16. Juli 2020: Mit dem „Fahrradgate“ in die Sommerpause

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar