Die Landesdirektion Sachsen hat mit Planfeststellungsbeschluss vom 1. November 2022 den Neubau der Verbindungsstraße zwischen der Staatsstraße S 65 und der Bundesstraße B 176 zwischen Altengroitzsch und Groitzsch genehmigt. Damit verfügt die Stadt Groitzsch als Vorhabenträgerin über Baurecht.

„Gute Nachrichten für die Bürgerinnen und Bürger von Groitzsch: Mit der nun genehmigten Verbindungsstraße wird das Stadtzentrum deutlich entlastet. Das schafft mehr Lebensqualität, weil die Verkehrssicherheit steigen wird und im Gegenzug Feinstaub- und Schadstoffbelastungen sinken. Für alle Pendler wird der Weg zur B 176 deutlich kürzer, auch das ist ein gutes Ergebnis des Planfeststellungsbeschlusses. Nicht zuletzt wird der Verkehr besser fließen“, so Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen.

Das Vorhaben hat einschließlich aller Anschlüsse eine Gesamtlänge von rund 1.140 Metern.

Zentrales Element ist ein rund 740 Meter langer Neubau-Abschnitt. Dieser wird rund 250 Meter nördlich der ehemaligen Berthagrube mittels eines Kreisverkehrs an die vorhandene Staatsstraße S 65 anschließen. Von dort verläuft er in östliche Richtung bis zum Anschluss an die bestehende und bereits ausgebaute Gewerbegebietsstraße „Am Pappelhain“. Die Trasse führt vorwiegend über landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise mit einer Breite von 7 Metern ausgeführt.

Des Weiteren ist geplant, den bestehenden 400 Meter langen Abschnitt zwischen der Neubaustrecke und der B 176 an die neuen Gegebenheiten anzupassen. So soll im Bereich der Anbindung der Windmühlenstraße an die Straße „Am Pappelhain“ eine Querungsstelle für Fußgänger errichtet werden. Außerdem wird der vorhandene Gehweg in der Straße „Am Pappelhain“ so ausgebaut, dass eine deutliche Abgrenzung von Fußweg und Straße die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer erhöht. Auch am bereits ausgebauten Knotenpunkt „Am Pappelhain“/B 176/Bahndamm sollen weitere bauliche Angleichungen erfolgen.

Für die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft ist eine Reihe von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen. So wird Boden entsiegelt, indem die nicht mehr genutzten Fahrbahnflächen der S 65 zurückgebaut werden. Im Bereich von jetzt noch intensiv genutzten Ackerflächen werden Gras- und Krautflure angelegt. Des Weiteren werden entlang der Neubaustrecke Alleebäume und Hecken gepflanzt. Südlich der Trasse ist die Anlage eines rund 365 Meter langen Blühstreifens geplant.

Der Planfeststellungsbeschluss wird in der Stadt Groitzsch öffentlich ausgelegt. Auslegungsort und -zeit werden vorher ortsüblich bekannt gemacht. Zusätzlich wird der Beschluss im Auslegungszeitraum online über das Bekanntmachungsportal der Landesdirektion Sachsen abrufbar sein.

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