Der freie, parteilose und unabhängige Einzelbewerber Matthias Günkel hat zu Wochenbeginn einen Dringlichkeitsantrag an die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) gestellt, die bevorstehende Wahl eines Oberbürgermeisters (OBM) in Leipzig zu beobachten, zu analysieren und auszuwerten. Der Eingang des Schreibens wurde am Mittwoch von der Geschäftsführung des zuständigen Zentrums für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) bestätigt.

Hinter der Tauglichkeit, dass diese Kommunalwahl nationale und internationale Grundprinzipien der Demokratie erfüllt, steht ein dickes Fragezeichen, erklärte der Antragsteller. Die Ereignisse in den Wochen und Monaten vor dieser Wahl eines neuen Stadtoberhauptes belegen das deutlich. Er war mit sechs anderen freien und parteilosen Einzelbewerbern vom Leipziger Gemeindewahlausschuss, dessen Mitglieder von den Parteien berufen worden sind, zur OBM-Wahl nicht zugelassen worden. Die von ihnen bei der als zuständig erklärten Behörde – der Landesdirektion Sachsen – eingelegten Beschwerden waren zurückgewiesen worden.

Günkel hat keine andere Alternative mehr gesehen, um freie Wahlen im ureigenen Sinne und noch ohne Einschalten der Justiz zu ermöglichen, als sich an die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit für Europa (OSZE) – wie ehemals zu DDR-Zeiten an die KSZE – als internationales Gremium zu wenden. Inzwischen sei wieder ein Punkt erreicht, an dem die von den etablierten Parteien über eine frei atmende Gesellschaft gegossene, inzwischen wieder verkrustete Polit-Bürokratie-Soße herunterzukratzen ist.

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …

Ein sogenannter gelernter DDR-Bürger erkenne kaum noch Unterschiede zwischen den in der vor fast zwei Dutzend Jahren in der “Nationalen Front” zusammengeschlossenen Parteien und dem Block jetziger Kandidaten von sechs etablierten Parteien, die sich in Leipzig vor dem Hintergrund des Systems “Repräsentative Demokratie” haben aufstellen lassen. Alle Partei-Kandidaten seien – im Gegensatz zu den sieben parteilosen Bewerbern – ohne Einschränkung zugelassen worden. Angesichts dieser scheinbaren Machtlosigkeit wird am nächsten Sonntag wohl wieder nur eine geringe Zahl der Bürger in die Wahllokale pilgern, prognostiert der Antragsteller. Zu erwarten sei, dass wie eh und je über die Köpfe der Bürger hinweg regiert und entschieden wird.

In seinem Antrag wird Artikel 21 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) vom 10. Dezember 1948 zitiert. Darin heißt es: “Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Land”. Dieses Prinzip sei in Leipzig gravierend verletzt.

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