Bild 17.01.2013 Seite 3: "Geheimgutachten soll Einheitsdenkmal verhindern". Trotz der großen Zahl der Kritiken zu allen Wettbewerbsentwürfen im Ausstellungsbuch, in der Presse und in Internetplattformen ist nicht bekannt, wie die Mehrheit der Leipziger Bevölkerung zum Freiheits- und Einheitsdenkmal in Leipzig tatsächlich steht, da ein Antrag auf Bürgerentscheid, ob ein solches Denkmal auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz errichtet werden soll, von einer breiten Stadtratsmehrheit, einschließlich durch den Oberbürgermeister, abgelehnt wurde.

Wiederholt hat die Linksfraktion deutlich gemacht, dass dem bildkünstlerischen und landschaftsgestaltenden Wettbewerbsverfahren – vergleichbar einem Architektenwettbewerb – aufgrund der Kostendimension für die Errichtung des Denkmals von über 5 Mio. Euro nach EU-Recht ein Wettbewerbsverfahren für freiberufliche Leistungen (VOF) nachgeschaltet werden muss, weil die Wertgrenze von 193.000 Euro Leistungen für die Planungs- und Entwurfsleistungen überschritten wird. Dem müssen sich die derzeit in Überarbeitung befindlichen und erneut der Jury vorzustellenden ersten drei ausgezeichneten Wettbewerbsentwürfe unterziehen.

Dabei ist aber zu beachten, dass Inhalte der Auslobung nicht nachträglich verändert werden dürfen, da sonst das ganze Verfahren für alle Teilnehmer neu gestartet werden müsste. Ebenso ist zu beachten, dass sich mit der vergebenen Platzierung auch die Jury bereits gebunden hat. Zum Ausschluss kann somit nur die technische und technologische Nichtrealisierbarkeit oder eine Kostenüberschreitung wegen der Kostendeckelung führen. Oder es gibt erhebliche Hinderungsgründe, die sich aus der späteren Verkehrssicherungspflicht der Stadt ergeben. Noch mehr als bei Architekturentwürfen ist es bei dem Kunstwerk Denkmal nicht möglich, dem Künstler Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung zu machen, wie dies mitunter öffentlich suggeriert wird. Dem Auftraggeber Stadt ist es durch Stadtratsbeschluss lediglich möglich, am Ende des Verfahrens gänzlich auf die Realisierung über mehrere Jahre zu verzichten oder das VOF-Verfahren nicht zu beginnen.

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …

Diese Beschlüsse stehen aus. Damit hat auch das Preisgericht seine Arbeit noch nicht beendet. Solange der Stadtrat nicht den Abbruch des Verfahrens beschlossen hat, und nur das war auch unserer Meinung nach schon lange möglich, gelten die Stadtratsbeschlüsse uneingeschränkt weiter. Deshalb muss zwangsläufig das Wettbewerbsverfahren für das neue Freiheits- und Einheitsdenkmal in Leipzig fortgeführt werden, das auf diversen Stadtratsbeschlüssen und geschlossener Vereinbarungen mit Bund und Land basiert. In das Wettbewerbsverfahren, das Vertragscharakter hat, sind auch die durch die Teilnahme am Wettbewerb beteiligten Künstler und Architekten eingebunden.

Diese haben dadurch nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Offensichtlich ist dies auch eine der Kernaussagen des “geheimnisvollen” aktuellen Gutachtens. Stadtrat Schlegel, der schon als Vertreter des Planungsausschusses als Jurymitglied an Architekturwettbewerben zu Zeiten des Dezernenten Nils Gormsen teilnahm, ist im höchsten Maße erstaunt über den Gormsens-Vorschlag, mal eben einen neuen Denkmalsentwurf zu realisieren. Zu Recht hatte der Planungsdezernent auch von privaten Investoren erwartet, dass sie den Entwurf des ersten Preises, zumindest aber eines Preisträgers, baulich umsetzen.

Deshalb den möglicherweise entstehenden Schaden nur auf Kosten zu reduzieren, greift viel zu kurz. Bei einem so groß angelegten internationalen Wettbewerbsverfahren, an dem sich der Bund erst nach jahrelangen Debatten im Bundestag finanziell beteiligt, stellt sich dann die Frage, ob es zu einem neuen Verfahren kommt und die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen. Da ein völlig neuer Wettbewerb nach einstimmigen Siegerentscheidungen des Preisgerichts nicht nur ein Imageschaden für die Beteiligten und die Stadt zur Folge hat, muss auch davon ausgegangen werden, dass zahlreiche bisherige Wettbewerbsteilnehmer sich nicht daran beteiligen. Ohnehin ist es schwierig, namhafte Künstler für solche Wettbewerbe zu gewinnen, da diese in der Regel eine Direktbeauftragung für ein Kunstwerk erwarten und erhalten. Es ist üblich in dieser Stadt und gehört zu Berechenbarkeit auch für Wettbewerbsteilnehmer, dass Preisgerichtsentscheidungen respektiert werden und nicht willkürlich neue Künstler und Architekten beauftragt werden können. Deshalb haben solche Preisgerichte eine hohe Verantwortung, die aber nicht an eine Weisung des verdienstvollen Pensionärs Herrn Gormsen gebunden sind.

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