Im Hinblick auf die Diskussion im Nachgang des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur sogenannten Sukzessivadoption, also der Adoption von Kindern durch beide Partner eines gleichgeschlechtlichen Paares, erklärt die Leipziger Bundestagsabgeordnete Bettina Kudla (CDU): "Meines Erachtens hätte bei den Abwägungen des Bundesverfassungsgerichts das Kindeswohl und nicht nur der Wunsch nach Selbstverwirklichung gleichgeschlechtlicher Paare im Vordergrund stehen sollen.

Es ist ein Urteil, das nur einen ganz kleinen Teil der Bevölkerung betrifft. In Deutschland gibt es 23.000 eingetragene Lebenspartnerschaften (ELP), auch unter den Homosexuellen gibt es demnach nur wenige, die sich zu einer ELP entschließen. Dieses neue Adoptionsrecht betrifft demnach einen noch kleineren Teil der Bevölkerung.

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …

Man muss der Gesellschaft auch die Zeit geben, sich an veränderte Familienbilder zu gewöhnen. Viele Menschen empfinden ein Unbehagen, wenn sie homosexuelle Paare mit Kindern sehen. Alle seriösen wissenschaftlichen Studien zeigen, dass es für Kinder nach wie vor das Beste ist, in einer Familie mit Vater und Mutter aufzuwachsen. Dass dies nicht immer der Fall ist, kann vielerlei Gründe haben, beispielsweise, wenn ein Elternteil alleinerziehend ist.

Dennoch sollte weiterhin am Ideal der klassischen Familie festgehalten werden. Im Hinblick auf die möglichen Änderungen beim Ehegattensplitting betont Kudla: “Auf Grund des Urteils zu den Adoptionen kann auch eine Änderung in dieser steuerrechtlichen Frage nicht ausgeschlossen werden. Der Diskussionsprozess dazu ist aber, auch innerhalb der CDU/CSUBundestagsfraktion, noch im Gange. Klar für mich ist jedoch: Es muss weiterhin eine Unterscheidung zwischen der Ehe von Mann und Frau und der eingetragenen Lebenspartnerschaft geben. Der Begriff “Homo-Ehe” ist daher abzulehnen.”

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