Mit seiner morgigen Veröffentlichung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt tritt am Donnerstag das neue Sächsische Vergabegesetz in Kraft. Es war am 31. Januar von Sächsischen Landtag verabschiedet worden. Im neuen Vergabegesetz werden unter anderem die vergaberechtlichen Vorschriften erheblich reduziert.

So wurden die Regelungen der Sächsischen Vergabedurchführungsverordnung (SächsVergabeDVO) in das Gesetz übernommen oder gestrichen. Dadurch entfällt diese Verordnung künftig komplett. Für eine Vereinheitlichung und qualitative Verbesserung der Verwaltungspraxis sowie die damit einhergehende Rechtssicherheit wird die Nachprüfung künftig zentral durchgeführt. Das sorgt für mehr Transparenz und Rechtssicherheit. Außerdem sind künftig weniger Nachweise für Bieter erforderlich, da die Anforderungen von Unterlagen und Angaben auf solche beschränkt werden, die durch den Auftrag tatsächlich gerechtfertigt sind.

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Dazu erklärt Mike Hauschild, handwerkspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag: “Das neue Vergabegesetz mit seinen zahlreichen Vereinfachungen ist schlank, unbürokratisch und wirtschaftsfreundlich. Statt bisher 23 enthält das neue sächsische Vergaberecht künftig nur noch elf Paragraphen und ist damit für Handwerker ebenso wie für die Verwaltung leichter zu handhaben.

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erhalten Qualität und Zuverlässigkeit künftig mehr Gewicht, das stärkt die guten Dienstleistungsunternehmen im Wettbewerb. Das Gesetz ist auf das Wesentliche beschränkt. Vergabefremde Kriterien, wie Ökostandards oder Mindestlöhne, werden im Vergabegesetz nicht zwingend vorgeschrieben.”

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