Zur heutigen Festveranstaltung des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner anlässlich von 30 Jahren Bundeskleingartengesetz erklärt Rico Gebhardt, Vorsitzender der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, der selbst an der Veranstaltung teilgenommen hat: Die übergroße Mehrheit der sächsischen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner und ihre Leitungen in den Verbandsstrukturen sprechen sich vor allem mit Blick auf die soziale, ökologische und städtebauliche Funktion des Kleingartenwesens ausdrücklich für den Erhalt des Bundeskleingartengesetzes aus.

Sie haben Projekte gestartet, um eine Modernisierung des Kleingartenwesens in Sachsen voranzutreiben und um Fragen zu beantworten wie: Welche Möglichkeiten haben wir, der demographischen Entwicklung zu begegnen? Wie können wir die Altersstruktur in unseren Kleingärten verbessern? Was können wir als Kleingartenvereine für Kinder und Jugendliche tun? Was für Arbeitslose und andere Menschen mit geringem Einkommen? Wie können wir verstärkt Familien mit Migrationshintergrund in die Arbeit der Kleingartenvereine einbeziehen? Die bisherigen Antworten sind höchst bemerkenswert. Es gibt aber auch in Sachsen Probleme, die Ausdruck einer nicht genügenden Beachtung der sozialen und gemeinnützigen Funktion des Kleingartenwesens in unserer Gesellschaft sind.

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …

Dazu zählen die zunehmende Belastung der Kleingärtner und ihrer Vereine mit kommunalen Abgaben und Beiträgen; die noch viel zu geringe Einbeziehung von Kleingartenanlagen in die kommunale Bauleitplanung, um diese rechtlich als Dauerkleingärten in ihrem Bestand zu schützen und zu sichern, die Veräußerung von im Landeseigentum und im kommunalen Eigentum befindlichen kleingärtnerisch genutzten Flächen; die seit über 10 Jahren ungelöste Problematik der Erhebung der Grundsteuer B; die Einbeziehung der gemeinnützigen Kleingartenvereine und -verbände in die Beitragsleistung zur Künstlersozialabgabe bzw. Künstlersozialkasse; die völlig ungenügende Beachtung der sozialen und gemeinnützigen Funktion der Kleingartenvereine bei der Neugestaltung des Tarifsystems der GEMA; die Anerkennung und Würdigung des Ehrenamtes fast ausschließlich über das Steuerrecht, was bei vielen ehrenamtlich tätigen Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern ins Leere läuft.

Gegenwärtig befindet sich im Sächsischen Landtag eine umfassende Novelle des Sächsischen Wassergesetzes in der Beratung. Der Landesverband der Kleingärtner hat zu Recht die Befürchtung neuer Belastungen für die Kleingärtner geäußert. Aus meiner Sicht wäre zu überlegen, die Leistungen, die die Kleingartenvereine bereits jetzt umfassend insbesondere zur Unterhaltung der Uferbereiche erbringen, entsprechend zu berücksichtigen, indem eine Gebührenbefreiung stattfindet.

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