Auf der Tagesordnung des Sächsischen Landtages steht in der heutigen Sitzung die Abstimmung über den Entwurf des Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe und des Strafarrests im Freistaat Sachsen sowie zur Änderung weiterer Gesetze. Dazu erklärt Andrea Dombois, Berichterstatterin der CDU-Landtagsfraktion: "Das heute zur Abstimmung stehende Strafvollzuggesetz bildet eine gute Grundlage für einen modernen Strafvollzug im Freistaat Sachsen.

Wichtigstes Ziel ist und bleibt dabei die Gewährleistung der Inneren Sicherheit. Strafvollzug soll die Bevölkerung vor der Begehung von Straftaten schützen – nicht nur während der Haftzeit, sondern auch und gerade nach der Entlassung.

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …

Deshalb muss der Strafvollzug neben der sicheren Unterbringung der Gefangenen auch Resozialisierungsmaßnahmen durchführen. Die Haftzeit muss daher genutzt werden, um durch gezielte und individuelle Maßnahmen die Gefangenen auf eine möglichst straffreie Zeit nach der Entlassung vorzubereiten. Hierzu gehört auch weiterhin die Möglichkeit, den Gefangenen Arbeit zu übertragen. Ein weiterer Schwerpunkt war die wesentliche Stärkung des Opferschutzes.”

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