Zu dem heute von der Sächsischen Staatsregierung vorgestellten Gesetzentwurf zur Neuordnung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen erklärt der stellvertretende Vorsitzende des Arbeitskreises Innenpolitik in der CDU-Fraktion Christian Hartmann: "Der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts ist ein klares Bekenntnis und eine hohe Wertschätzung des Freistaates für seine Beamten.

Neben der leistungsgerechteren Bezahlung der Staatsbediensteten erhöht sich gleichzeitig die Attraktivität des öffentlichen Dienstes insgesamt. Mit der Übernahme des Tarifergebnisses der Angestellten und der Absenkung des Selbstbehaltes bei der Beihilfe für die Krankenversicherung, schließt Sachsen Gerechtigkeitslücken innerhalb des öffentlichen Dienstes.

Durch die größere Durchlässigkeit öffnet sich der der öffentliche Dienst außerdem externen Fachkräften, die angesichts der demografischen Entwicklung mittelfristig auch in den sächsischen Verwaltungen dringend benötigt werden.

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …

Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Jens Michel begrüßt insbesondere die Übernahme des Tarifergebnisses für die Angestellten auf die Beamtenschaft.

“Auch wenn die Erhöhung der Bezüge der Beamten etwas später als bei den Angestellten erfolgt, halte ich das Ergebnis insgesamt für fair und ausgewogen. Insbesondere wenn man bedenkt, dass nur noch zwei weitere Bundesländer ihren Beamten die vollen 5,6 Prozent mehr Gehalt zugestehen. Die meisten anderen Länder erhöhen die Beamtenbezüge entweder gar nicht oder deutlich geringer”, so Michel.

Bereits am 24. und 25. Juni werden sich der Innen- sowie der Finanzausschuss des Landtages damit befassen. Die Koalition plant eine Expertenanhörung am 4. September 2013. Dann könnte das neue Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrecht bereits im November dieses Jahres vom Sächsischen Landtag beschlossen werden.

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